- Startseite
- Presse
- Archiv Pressemitteilungen
- Pressemitteilungen 2017
- DSW reicht...
DSW reicht Feststellungsklage gegen Linde ein
Der geplante Zusammenschluss der Linde AG mit dem US-amerikanischen Unternehmen Praxair geht in die entscheidende Phase. Kurz vor Ablauf der Frist, bis zu der Linde-Aktionäre der neuen Gesellschaft Linde PLC ihre Papiere zum Umtausch hätten andienen können, hat das Unternehmen nun die Deadline nach hinten geschoben und die für das Zustandekommen des Deals notwendige Schwelle gesenkt. Die neue Frist endet am 7. November und statt der ursprünglich anvisierten Mindestannahmequote von 75 Prozent, reichen nun bereits 60 Prozent der Linde-Anteilsscheine.
Nach wie vor fraglich ist für die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), ob der von Linde gewählte Weg zu der geplanten Fusion rechtens ist. „Wir sind davon überzeugt, dass eine Entscheidung von einer solchen Tragweite den Aktionären im Rahmen einer Hauptversammlung zur Abstimmung hätte vorgelegt werden müssen“, sagt Daniela Bergdolt, Vizepräsidentin der DSW und langjährige DSW-Sprecherin auf den Linde-Hauptversammlungen. Da das nicht der Fall gewesen sei, habe die Schutzvereinigung nun beim Münchner Landgericht Klage auf Feststellung genau dieses Sachverhaltes eingereicht.
„In dem BCA (Business Combination Agreement), das dem Zusammenschluss zugrunde liegt, wird ein Fahrplan für die Schaffung des neuen Konzerns aufgestellt, der so tiefgreifende Änderungen für die Gesellschaftsstruktur der Linde AG zur Folge hat, dass es zwingend einen Hauptversammlungsbeschluss hätte geben müssen“, erklärt Bergdolt. Zudem handele es sich bei dem BCA um einen verdeckten Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag.
„Unserer Rechtsauffassung nach kann es nicht sein, die Zustimmung der Aktionäre zu einer weitreichenden Unternehmensumgestaltung mit einem Umtauschangebot zu verbinden und so die Zustimmung zur Hauptversammlung zu umgehen“, stellt Bergdolt fest. „Das Fragerecht, die zum Beschlussvorschlag vorzulegenden Unterlagen sowie die weiteren Aktionärsrechte, geben einer HV-Zustimmung eine komplett andere Qualität als sie das nun einseitig vorgelegte freiwillige Umtauschangebot hat, was noch nicht einmal justiziabel ist“, so Bergdolt weiter.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher