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Klagen ohne Kostenrisiko für Ex-Postbank-Aktionäre gegen Deutsche Bank
Viele geschädigte Aktionäre scheuen im Streitfall den Weg zum Anwalt. Meist ist ihnen das Kostenrisiko zu groß. Die Gefahr ist, dass sie in die Verjährungsfalle laufen. Das droht nun auch ehemaligen Postbank-Aktionären. Die DSW will das verhindern.
Viele geschädigte Aktionäre scheuen im Streitfall den Weg zum Anwalt. Meist halten sie die Chancen, sich vor Gericht durchzusetzen für zu klein und das mit einer Klage verbundene Kostenrisiko für zu groß. Exemplarisch ist das zurzeit bei dem Fall „ehemalige Postbank-Aktionäre gegen Deutsche Bank“ zu beobachten, bei dem es darum geht, ob die Deutsche Bank bei der Postbank-Übernahme zu wenig gezahlt hat. „Die Gefahr ist, dass die Aktionäre in die Verjährungsfalle laufen und auch dann leer ausgehen, wenn am Ende eine Entschädigung gezahlt wird. Die Ex-Postbank-Aktionäre haben zum Beispiel nur noch bis Ende des Jahre Zeit, aktiv zu werden. Das wollen wir ändern“, sagte Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz), im Rahmen eines Pressegesprächs in Frankfurt. „Die Lösung ist eine Konstruktion, die wir gemeinsam mit dem führenden internationalen Prozessfinanzierer Therium entwickelt haben. Damit können die betroffenen Anleger ganz ohne Kostenrisiko klagen“, ergänzt Klaus Nieding, DSW-Vizepräsident und Vorstand der Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. „Für uns ist der Fall der Ex-Postbank-Aktionäre nur ein erstes Referenzprojekt. Wir können uns etwas Ähnliches auch sehr gut in anderen Fällen vorstellen“, sagt Tüngler
Die Deutsche Bank hatte die Postbank in zwei Schritten übernommen. 2008 erwarb sie für 57,25 Euro je Aktie 29,75 Prozent der Anteile. „Damit blieb man haarscharf unter der 30-Prozent-Marke, ab der ein Übernahmeangebot an alle Aktionäre rechtlich vorgeschrieben gewesen wäre“, erklärt Tüngler. Kaum zwei Jahre später kam dann das Übernahmeangebot an alle, allerdings erhielten die Aktionäre dann nur noch 25 Euro pro Anteilsschein.
Bereits damals kam es zu Klagen von Aktionären. Der Vorwurf: Die Deutsche Bank habe mit dem anderen Großaktionär, der Deutschen Post, gemeinsame Sache gemacht und deshalb mit den 29 Prozent bereits die Kontrolle bei der Postbank übernommen. Dieses sogenannten „acting in concert“ hätte zwingend zu einem Übernahmeangebot an alle Aktionäre führen müssen – für besagte 57,25 Euro. Das Kölner Landgericht gab den Klägern in der ersten Instanz nun recht und verdonnerte die Deutsche Bank zu einer Nachzahlung von 32,25 Euro. „Die Deutsche Bank wird sicher in Berufung gehen. Trotzdem stehen die Chancen für die Betroffenen gut, eine deutliche Nachzahlung zu bekommen. Die Zeit wird allerdings sehr knapp“, sagt Nieding. „Mit unserer Lösung können die ehemaligen Postbank-Aktionäre ganz ohne Kostenrisiko klagen. Egal über wie viele Instanzen das Verfahren geht. Einzige Voraussetzung: Sie müssen schnell aktiv sein“, ergänzt Tüngler.
Anspruchsberechtigt sind sowohl Postbank-Aktionäre, die 2010 das 25-Euro-Angebot der Deutschen Bank angenommen haben, als auch die, die erst 2015 im Rahmen des Squeeze-Out aus der Postbank gedrängt wurden. Betroffene Anleger können sich bei der DSW bis zum 15.12.2017 unter der Mailadresse info@dsw-info.de registrieren lassen.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher