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Sonderprüfung bei Volkswagen ist Sternstunde für den Anlegerschutz
Die DSW hat sich vor Gericht gegen die Volkswagen AG durchgesetzt und damit einen wichtigen Erfolg errungen. „Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, bei Volkswagen einen unabhängigen Sonderprüfer einzusetzen, um die unternehmensinternen Vorgänge rund um den sogenannten Dieselskandal untersuchen zu lassen, ist für den Anlegerschutz in Deutschland und den Minderheitenschutz eine echte Sternstunde“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.
Damit werde gewährleistet, dass die VW-Aktionäre die Informationen bekämen, die ihnen als Eigentümer des Unternehmens zustehen. „Wenn Volkswagen sich bereit erklärt hätte, die Ergebnisse der internen Untersuchungsberichte zu veröffentlichen, wäre der Umweg über das Gericht nicht nötig gewesen“, sagt Tüngler.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher