Münchner Landgericht: Linde-Praxair-Fusion brauchte keinen HV-Beschluss

DSW: Wir können das Urteil nicht nachvollziehen und prüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen werden.

Das Landgericht München hat heute erstinstanzlich entschieden, dass der Hauptversammlung der Linde AG in Bezug auf die Fusion mit dem US-Wettbewerber Praxair kein Mitspracherecht zugestanden habe. Geklagt hatte die Anlegerschutzorganisation DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). „Wir können das Urteil nicht nachvollziehen“, sagt Daniela Bergdolt, DSW-Vizepräsidentin und Partnerin in der Kanzlei Bergdolt Rechtsanwälte, die das Verfahren auch anwaltlich betreut. „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass eine Entscheidung von einer solchen Tragweite den Aktionären im Rahmen einer Hauptversammlung zur Abstimmung hätte vorgelegt werden müssen“, ergänzt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.

Jetzt werde man die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob Rechtsmittel eingelegt werden, kündigt Tüngler an. „Klar ist, dass es hier um deutlich mehr geht, als um den Zusammenschluss von Linde und Praxair, der mit der von uns angestrengten Feststellungsklage sowieso nicht mehr rückgängig zu machen ist“, so Tüngler. Es gehe vielmehr darum, wie weit die Kompetenz von Vorstand und Aufsichtsrat reiche. „Hier würde ein Weg zu Großfusionen geebnet, der, obwohl massiv in die Unternehmensstruktur eingegriffen wird, ohne Zustimmung der Hauptversammlung umgesetzt werden kann. Das kann unserer festen Überzeugung nach nicht richtig sein“, sagt Tüngler. „Die Industrie beobachtet dieses Verfahren sehr aufmerksam“, ergänzt Bergdolt und warnt: „Wenn das Urteil Bestand hat, wird es weitere Fusionen à la Linde/Praxair geben.“

 

 

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher