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Innogy-Aktionäre sollten sich nicht unter Druck setzen lassen
Die Hauptversammlung der Innogy SE am 24. April dürfte eine turbulente Veranstaltung werden. Für die Anteilseigner der Innogy SE stehen schließlich wichtige Veränderungen an, auf die sie kaum Einfluss nehmen können. Entsprechend ausgeprägt wird der Diskussionsbedarf sein. Nachdem die beiden Energiekonzerne Eon und der Innogy-Großaktionär RWE skizziert haben, wie sie sich die Zukunft des deutschen Energiemarktes vorstellen, ist klar: die erst im Oktober 2016 an die Börse gebrachte RWE-Tochter mit dem Schwerpunkt Erneuerbare Energien spielt in diesem Szenario keine Rolle mehr. „Es ist absehbar, dass die Innogy-Story bereits im zweiten Halbjahr 2019 endet. Bis dahin dürfte die Klärung aller kartellrechtlichen Fragen wohl dauern“, sagt DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer. Betroffenen Aktionären rät der Anlegerschützer, sich nicht unter Druck setzen zu lassen und erst einmal abzuwarten: „Der Zeitplan macht deutlich, dass es – neben dem jetzt anstehenden öffentlichen Übernahmeangebot durch Eon – im kommenden Jahr noch ein weiteres Abfindungsangebot geben wird. Und das wird dann gerichtlich überprüfbar sein. Wer das erste Angebot annimmt, ist endgültig raus“, so der Anlegerschützer.
Voraussichtlich im Mai wird Eon den Innogy-Aktionären ein öffentliches Übernahmeangebot in Höhe von 40 Euro je Anteilsschein machen, bereinigt um erhaltene Innogy-Dividendenzahlungen bis zur endgültigen Umsetzung. „Sinn macht es allemal, die – wahrscheinlich eher ablehnenden – Reaktionen des Innogy-Managements auf das Angebot abzuwarten und den Börsenkurs im Blick zu behalten. Einen echten Grund, jetzt schon aktiv werden, gibt es aber eigentlich nur, wenn der Kurs stark fallen sollte oder wenn man dringend Geld braucht“, sagt der DSW-Mann.
Wirklich interessant könnte es dann in der zweiten Jahreshälfte 2019 werden. Dann sollen die Pläne umgesetzt werden. Um Innogy wie vorgesehen zu filetieren, muss ein Beherrschungsvertrag zwischen der Eon SE, die bis dahin mindestens die aktuell noch bei RWE liegenden rund 77 Prozent der Innogy-Aktien halten wird, und der Innogy SE abgeschlossen werden. Das wiederum setzt zwingend ein Abfindungsangebot an die verbliebenen freien Innogy-Aktionäre voraus. „Der große Vorteil eines solchen Angebots ist die gerichtliche Überprüfbarkeit mittels Spruchverfahren“, sagt Hechtfischer. Zudem werde ein Gutachten erstellt, um den Unternehmenswert festzulegen. „Es kann gut sein, dass die Aktionäre am besten wegkommen, die den Weg bis zum Ende gehen“, so Hechtfischer.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher