innogy-Management bestätigt DSW-Einschätzung

 

Wie von der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) erwartet, beurteilt das Management der innogy SE das nun offiziell vorliegende freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der E.ON SE in einer Stellungnahme eher kritisch. Der Energiekonzern E.ON bietet den innogy-Aktionären 36,76 Euro je Anteilsschein. Sollte der Deal vor der nächsten innogy-Hauptversammlung über die Bühne gehen, kämen nochmal 1,64 Euro je Aktie hinzu. Dauert es länger, werde die Gegenleistung zwar nicht noch weiter erhöht, die Aktionäre erhielten aber zusätzlich eine Dividende in Höhe von weiteren 1,64 Euro je Anteilschein. „Für uns war klar, dass diese Offerte bei innogy kaum auf Gegenliebe stoßen würde“, sagt DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer.

Für den DSW-Mann sind die Aussagen der gemeinsamen Stellungnahme von innogy-Vorstand und Aufsichtsrat zudem eine Bestätigung des seitens der Schutzvereinigung bereits früh gegebenen Hinweises an die innogy-Aktionäre, dass kein Grund zur Hektik besteht. „Es macht keinen Sinn, anders zu agieren als das innogy-Management. Und das will nach eigener Aussage das Angebot mit den selbst gehaltenen Aktien geschlossen nicht annehmen“, so Hechtfischer. Gleiches rät der DSW-Mann den freien innogy-Aktionären.

Was die Höhe des Angebots angeht, gibt es seitens des innogy-Managements keine klare Aussage. Man könne aufgrund des weitreichenden Tauschs von Geschäftsaktivitäten nicht abschließend beurteilen, ob das vorliegende Angebot angemessen sei, heißt es in der Stellungnahme. Man könne aber auch nicht ausschließen, dass „bei etwaigen künftigen Integrationsmaßnahmen der E.ON Erwerber an diejenigen innogy Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen, höhere Abfindungen geleistet werden.“

Gemeint ist damit ein Abfindungsangebot, das im Rahmen des Abschlusses eines Beherrschungsvertrags zwischen E.ON, die bis dahin mindestens die aktuell noch bei RWE liegenden rund 77 Prozent der innogy-Aktien halten wird, und innogy zwingend vorgeschrieben ist. Einen solchen Vertrag benötig E.ON, wenn innogy wie vorgesehen filetiert werden soll. „Der große Vorteil eines solchen Angebots ist die gerichtliche Überprüfbarkeit mittels Spruchverfahren“, sagt Hechtfischer. Zudem werde ein Gutachten erstellt, um den Unternehmenswert festzulegen. „Es kann gut sein, dass die Aktionäre am besten wegkommen, die den Weg bis zum Ende gehen“, so Hechtfischer.

 

 

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher