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Urteil zu Porsche SE ist Weckruf für vom Dieselskandal betroffene Aktionäre
Heute hat das Stuttgarter Landgericht die Porsche SE verurteilt, rund 3,2 Millionen Euro an einen Aktionär zu zahlen. Geklagt hatte ein britischer Pensionsfonds, der die Meinung vertrat, er sei von Porsche zu spät über den Einsatz einer Software zur Manipulation von Abgaswerten bei Dieselfahrzeugen des Volkswagenkonzerns unterrichtet worden. „Das von der Kanzlei Nieding+Barth, die das Verfahren für den Kläger anwaltlich geführt hat, jetzt erreichte Urteil, ist ein Meilenstein im Kampf der VW- und Porsche-Aktionäre um Schadenersatz“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).
Die Entscheidung der Stuttgarter Richter komme gerade noch rechtzeitig, so Tüngler weiter. Grund ist die drohende Verjährung: „Für Aktionäre von Volkswagen und Porsche wird die Zeit knapp, wenn sie die im Zuge des Dieselskandals erlittenen Kursverluste einklagen wollen. Am 31. Dezember 2018 greift die Verjährung. Das positive Urteil aus Stuttgart hat hier eine echte Signalwirkung“, ist Tüngler überzeugt.
Mögliche Kostenrisiken, die viele Anleger von einer Klage abhalten, hat die DSW gemeinsam mit dem Verbraucherschutzportal myRight eliminiert. Es wurde eigens eine Onlineplattform (https://anlegerschutz.myright.de) ins Leben gerufen, über die sich Anleger ohne jedes Prozesskostenrisiko einer Klage vor Ablauf der Verjährungsfrist anschließen können. Um eine fristgerechte Bearbeitung garantieren zu können, ist die Registrierung allerdings nur noch bis zum 15. November 2018 möglich. Die einzige Voraussetzung: die Anleger müssen ihre Aktien von VW oder Porsche zwischen dem 1. Januar 2009 und dem 21. September 2015 gekauft haben.
Dass es dabei um viel Geld geht, macht eine einfache Rechnung deutlich: Mindestens der sogenannte Kursdifferenzschaden von 59,50 Euro je VW-Aktie sowie 19,95 Euro je Porsche-Aktie kommt als Schadenersatz in Betracht. Das ist der Betrag, den die Investoren zu viel gezahlt haben, weil die Information zu der Manipulationssoftware dem Kapitalmarkt nicht bekannt war.
Für die Teilnahme an der Klage müssen die Anleger nach der Registrierung auf der Onlineplattform lediglich die entsprechenden Wertpapierabrechnungen hochladen und eine Abtretungserklärung unterzeichnen. „Einfacher geht es kaum“, sagt Tüngler und ergänzt: „Wer jetzt nicht aktiv wird, und die Möglichkeit verstreichen lässt ohne jedes Kostenrisiko zu klagen, geht auf jeden Fall leer aus.“
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher