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DSW erhöht Druck auf Finanzminister Olaf Scholz
Anlegerschützer starten Unterschriftenaktion und prüfen mögliche Klagen.
Dass die gesetzliche Rente aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland für viele ohne private Vorsorge nicht ausreichen wird, ist mittlerweile weitgehend Konsens. „Umso erstaunlicher ist es, dass die langfristig orientierte private Geldanlage nicht nur nicht gefördert wird, sondern sogar massiv behindert. Besonders aktiv in dieser Kategorie ist aktuell Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Herr Scholz hat einen ganzen Strauß von Maßnahmen vorgelegt, mit dem Privatanlegern so viele Knüppel zwischen die Beine geworfen werden, wie wir es lange nicht mehr gesehen haben. Das ist so nicht hinnehmbar“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). „Wir haben deshalb jetzt eine Online-Unterschriftenaktion gestartet, an der sich unter www.dsw-info.de/steuerirrsinn jeder beteiligen kann, der sich gegen die Scholz-Pläne wehren will. Zudem ist dort auch ein Musterbrief an Herrn Scholz zum Download zu finden“, so der Anlegerschützer weiter, der alle Anleger und Sparer aufruft, sich an der Aktion zu beteiligen.
Die Liste der geplanten Grausamkeiten ist beeindruckend lang. Und sie trifft in erster Linie diejenigen Anleger, die ihr Geld in Aktien oder Aktienfonds anlegen. „Es ist erschütternd, Finanzpolitikern dabei zusehen zu müssen, wie sie eine der wenigen Anlageformen massiv behindern, die nicht nur langfristig eine überdurchschnittliche Rendite bietet, sondern zusätzlich noch volkswirtschaftlich sinnvoll ist, da sie Unternehmen mit Kapital versorgt“, sagt Tüngler. Als erstes sei die Finanztransaktionssteuer zu nennen. Eigentlich mal als Mittel zur Eindämmung hochspekulativer Finanzgeschäfte mit derivaten Finanzinstrumenten gestartet, endet sie nun wohl als reine Zusatzsteuer für Aktionäre. „Damit trifft die Politik sowohl die falschen Anlageobjekte als auch die falschen Anleger“, kritisiert Tüngler, der der ordnungspolitischen Ursprungsidee, mit einer Sondersteuer die im Zuge der Finanzkrise überbordenden Spekulationen in den Griff zu bekommen, durchaus positiv gegenüberstand. „Leider ist von dieser vernünftigen Idee nichts übriggeblieben“, stellt Tüngler fest.
Ebenfalls auf wenig Gegenliebe bei den Anlegerschützern trifft die Tatsache, dass der Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge weiterhin erhoben werden soll und zwar unabhängig vom Gesamteinkommen des betroffenen Anlegers. „Schon der SPD-Ansatz, eine Abschaffung des Soli von der Einkommenshöhe abhängig zu machen, ist fragwürdig. Ihn isoliert auf Kapitalerträge aber komplett erhalten zu wollen, ist absolut unverständlich“, sagt Tüngler.
Gleiches gilt nach Überzeugung des Anlegerschützers für den Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium, die steuerliche Anrechenbarkeit von Totalverlusten, wie sie etwa durch Insolvenzen entstehen können, abzuschaffen. „Der Bundesfinanzhof hat erst 2017 geurteilt, dass Verluste aus Wertpapiergeschäften auch dann steuerlich anerkannt werden müssen, wenn sie nicht im Rahmen eines Verkaufs, sondern durch Ausbuchung entstehen. Diese Rechtsprechung soll nun durch eine Gesetzänderung gekippt werden“, sagt Tüngler und ergänzt: „Wir sind dabei, Klageoptionen zu prüfen, sollte das wirklich so Gesetz werden.“
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher