Kodex für gute Unternehmensführung auf dem Prüfstand

DSW sieht einige der geplanten Änderungen kritisch

Am 6. November 2018 hat die Deutsche Corporate Governance Kommission Vorschläge zur Änderung des Kodex für gute Unternehmensführung vorgestellt. „Die nun geplante inhaltliche Straffung des Corporate Governance Kodex ist sicher begrüßenswert. Allerdings besteht die Gefahr, dass dabei auch einige sinnvolle Punkte gestrichen werden“, sagt Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Die Anlegerschutzorganisation wurde zur Abgabe einer Stellungnahme zu den geplanten Änderungen bis zum 31.01.2019 aufgefordert. Diese Stellungnahme liegt nun vor. „Die mit dem Kodex verbundenen Ziele, börsennotierten Firmen Regeln und Werte für eine gute Unternehmensführung vorzugeben und gleichzeitig bei internationalen Investoren das Verständnis für deutsche Best Practice Regelungen zu schärfen, wurden nach anfänglichen Akzeptanzproblemen mit dem bisher gültigen Text durchaus erreicht,“ so Benner-Heinacher.

Der nun geplante Wegfall der Regelung, dass bei wesentlichen Strukturmaßnahmen ein Hauptversammlungsentscheid einzuholen ist, hält die DSW für wenig sinnvoll. „Die Streichung wäre für Anteilseigner ausgesprochen nachteilig“, sagt Benner-Heinacher. Gleiches gilt laut DSW für den Verzicht auf den Punkt, der für den Fall eines Übernahmeangebotes die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung vorsieht. „Uns überzeugt die Begründung, wonach diese Anregung ‚verbreiteter rechtspraktischer und rechtspolitischer Kritik begegnet‘ nicht. Im Gegenteil: Diese wichtige Aussprachemöglichkeit für die Aktionäre ist inzwischen in Europa übliche Praxis“, so Benner-Heinacher weiter.

Neben einigen der geplanten Kürzungen, gibt es aus Sicht der DSW aber auch inhaltliche Änderungen, die Fragen aufwerfen. So sei unklar, welchen Sinn die in der Neufassung des Kodex angestrebte Reduzierung der Amtszeit von Aufsichtsratsmitgliedern von fünf auf drei Jahren haben soll – vor allem vor dem Hintergrund einer langfristig orientierten Unternehmensführung. Zudem könne ein Auseinanderfallen der Länge der Amtsperioden von Arbeitnehmer- (in der Regel fünf Jahre) und Anteilseigner-Vertretern schon aufgrund des dadurch entstehenden Informationsvorsprungs der Arbeitnehmer zu einer Schwächung der Kapitalseite führen. „Gleiches gilt übrigens auch gegenüber einem Vorstand mit längerer Amtsperiode“, gibt die Anlegerschützerin zu Bedenken.

Mehr Straffung wünscht sich die DSW-Vertreterin dagegen beim Thema Vorstandsvergütung. „Selbstverständlich ist das ein sehr wichtiges Thema für die Aktionäre. Allerdings sollte der Kodex von zu detaillierten und konkreten Regelungen für den Aufsichtsrat nach Möglichkeit absehen und im Gegenzug auch an dieser Stelle zu der angestrebten Straffung des Kodex beitragen“, fordert Benner-Heinacher. „Hier plädieren wir für die Beibehaltung der inzwischen etablierten Mustertabellen, die eine einheitliche und damit besser nachvollziehbare Darstellung der Vergütungssysteme ermöglichen“, so Benner-Heinacher weiter.

Die gesamte Stellungnahme der DSW zu den geplanten Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sind unter: https://www.dsw-info.de/publikationen/stellungnahmen/ zu finden.

 

 

 

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Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher