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Anlegerfeindliches Jahressteuergesetz 2020 kurz vor Verabschiedung
„Die Regelung ist klar verfassungswidrig, wie dies auch der Bundesrat festgestellt hat“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.
Am 9. Dezember 2020 stimmt der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages über den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020 ab, der die Möglichkeit, Verluste aus Kapitaleinkünften steuerlich anzurechnen, massiv einschränken soll – zumindest für Privatanleger. Da die Neuregelungen das Einkommenssteuergesetz betreffen, sind Betriebsvermögen davon nicht betroffen. „Bereits das zeigt, wie gezielt die Regelung gegen Privatanleger wirken soll“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.
Es geht zum einen um Totalverluste, die Aktionären oder Anleihebesitzern durch die Insolvenz eines Unternehmens entstehen, in das sie investiert haben. Zum anderen um die Verrechnung realisierter Verluste aus Termingeschäften mit gleichartigen Gewinnen. „Beides soll erheblich eingeschränkt werden. Für die Totalverluste soll das bereits für das Steuerjahr 2020 gelten. Für Termingeschäfte dann ab 2021“, so Tüngler. In der Konsequenz könnte es dann dazu kommen, dass Steuern anfallen, obwohl keine Gewinne erzielt wurden.
„Seit über einem Jahr kämpfen wir nun schon gegen dieses sinnlose und anlegerfeindliche Gesetz, das aus dem von Olaf Scholz geführten Finanzministerium stammt. Auch wenn die Verlustanrechnung mittlerweile wohl bis zu einer Höhe von 20.000 Euro möglich bleiben soll (zunächst waren es 10.000 Euro), ist das doch allenfalls Kosmetik“, so Tüngler weiter. „Mit den Entscheidungen werden nicht nur jüngste Entscheidungen des Bundesfinanzhofs konterkariert, sie sind unserer Ansicht nach klar verfassungswidrig, wie dies auch der Bundesrat festgestellt hat“, stellt der DSW-Mann klar.
Der weitere Zeitplan macht deutlich, mit welch enger Taktung das Gesetz noch vor Jahresende durch das parlamentarische Verfahren gepeitscht werden soll. „Nach der Sitzung im Finanzausschuss soll der Bundestag am 16. Dezember über das Gesetz abstimmen. Im Bundesrat wird es dann aller Voraussicht nach am 18. Dezember auf der Tagesordnung stehen“, sagt Tüngler. Für den Fall, dass es zu keinen substanziellen Änderungen des Entwurfes mehr kommen wird, sieht Tüngler Klagen als logische Konsequenz. „Das Gesetz ist in dieser Form nicht hinnehmbar“, so der DSW-Hauptgeschäftsführer.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher