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Hauptversammlungen trotz Corona? DSW rät besorgten Aktionären, ihre Stimmrechte zu übertragen
Dass das Corona-Virus vor der deutschen Wirtschaft nicht halt macht, hat die Entwicklung der Börsenkurse in den letzten Wochen deutlich gezeigt. Nun kommt eine weitere Herausforderung auf die hiesigen Aktiengesellschaften zu. Von Ende März bis Ende Mai halten die meisten ihre jährlichen Hauptversammlungen ab.
„In Zeiten, in denen immer mehr Veranstaltungen untersagt werden, macht dieses Thema nachvollziehbar auch nicht bei der Hauptversammlung halt.“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Klar sei, dass sowohl die Unternehmen als auch die Aktionäre ein Interesse daran hätten, die Hauptversammlung termingerecht umzusetzen. „Wird verschoben, können keine Beschlüsse gefasst werden. Das betrifft die Dividende ebenso wie etwa geplante und wichtige Kapital- oder Strukturmaßnahmen“, erklärt Tüngler.
Aktionären, die sich Sorgen machen, rät die DSW, der Hauptversammlung fernzubleiben, aber dennoch sicherzustellen, dass sie ihre Aktionärsrechte wahrnehmen. Dies könne über eine einfache Übertragung der Stimmrechte an einen Dritten oder – wo angeboten – über eine Briefwahl oder eine Onlineteilnahme erfolgen.
„Wer seine Stimmrechte übertragen möchte, kann ausdrücklich per Weisung festlegen, wie abgestimmt werden soll. Man behält also die volle Kontrolle“, so Tüngler. Die DSW wird sicherstellen, dass die ihr übertragenen Stimmen in der HV zur Ausübung gelangen.
Grundsätzlich seien natürlich auch eine Verschiebung der Hauptversammlung möglich. „Nach dem Aktiengesetz müssen Hauptversammlungen in den ersten acht Monaten nach Ende des Geschäftsjahres stattfinden. Die meisten AGs haben also theoretisch noch bis Ende August Zeit“, erläutert Tüngler.
„Anstelle dessen sollten aber vielmehr Vorkehrungen getroffen werden, dass die Hauptversammlung trotz Covid-19-Virus stattfinden kann, auch wenn dies dann vor leeren Rängen erfolgt“, sagt Tüngler. Das Aktiengesetz sieht zahlreiche Optionen vor, Aktionärsrechte auch ohne physische Präsenz wahrnehmen zu können. „Es liegt an den Unternehmen, diese Optionen anzubieten und an den Aktionären, diese zu ihrem eigenen Schutz zu nutzen“, unterstreicht Tüngler.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher