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Online-HV nur inklusive Aktionärsrechte
Die Hauptversammlungssaison 2020 wird in die Geschichte der deutschen Aktionärsversammlungen eingehen, das steht schon jetzt fest. Noch nie standen derart viele Veranstaltungen auf der Kippe oder wurden bereits abgesagt. „Das ist alles andere als trivial. Ohne Hauptversammlungsbeschluss ist die Auszahlung der Dividende nicht möglich. Ohne Hauptversammlungsbeschluss sind wichtige Kapital- oder Strukturmaßnahmen nicht umsetzbar“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). Vor diesem Hintergrund stelle sich durchaus die Frage, ob und gegebenenfalls wie der deutsche Gesetzgeber helfen könne, um Aktiengesellschaften und ihre Anteilseigner bei der Bewältigung dieser Ausnahmesituation zu unterstützen, so Tüngler weiter. Einfach darauf zu hoffen, dass die Krise zeitnah verschwindet, sei sicher nicht der richtige Ansatz.
Ein Weg wäre die weitgehende Verlagerung der Aktionärsversammlungen ins Netz. „Dabei ist es auch möglich, Fragen zu stellen und Abstimmungen online durchzuführen. Das setzt allerdings einen entsprechenden Passus in der Unternehmenssatzung voraus“, erläutert Tüngler. Die Satzung ändern kann wiederum nur die Hauptversammlung. „Hier wäre es sinnvoll, zeitlich auf 2020 beschränkt, auf diese Satzungsermächtigung zu verzichten. Dann könnte das Unternehmen ohne HV-Beschluss die Veranstaltung ins Netz verlegen“, sagt Tüngler.
Nichts hält der Anlegerschützer dagegen von aktuell vorgelegten Vorschlägen und warnt ausdrücklich davor, die Aktionärsrechte im Zuge solcher Hilfsmaßnahmen massiv zu beschneiden und damit das Kinde mit dem Bade auszuschütten. „Wer jetzt fordert, Frage- oder Anfechtungsrechte von Aktionären außer Kraft zu setzen, schießt deutlich über das Ziel hinaus und will bewusst einen Dammbruch provozieren“, so Tüngler. Auch in einem Ausnahmejahr wie diesem dürfe die in Deutschland gelebte und funktionierende Corporate Governance genauso wenig grundsätzlich in Frage gestellt werden, wie das HV-System selber. „Das ist weder angezeigt noch wäre es verhältnismäßig“, ist Tüngler überzeugt.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher