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VW - Jetzt klagen auch die Anleihegläubiger
Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz von DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) und der Stichting Volkswagen Investors Claim wurde ein Überblick zu den aktuellen Entwicklungen in Sachen Aktionärsklagen gegen die Volkswagen AG und gegen die Porsche SE gegeben. Zusätzlich wurde die neue Möglichkeit von Schadenersatzklagen von durch den Dieselskandal geschädigten Anleihegläubigern vorgestellt, die ein Zusammenschluss der Kanzleien Nieding+Barth, AKD Benelux Lawyers (Amsterdam) sowie BREITENEDER (Wien) in Kooperation mit dem britischen Prozessfinanzierer VANNIN CAPITAL und der DSW auf den Weg gebracht hat.
Über fünf Jahre ist es her, dass die Öffentlichkeit von den illegalen Abschalteinrichtungen erfuhr, mit denen Diesel-Pkw der Volkswagen-Gruppe ausgestattet worden waren, um Emissionsvorschriften zu umgehen. Die Leidtragenden waren neben den PKW-Käufern auch sehr viele Anleger. Seitdem mahlen die juristischen Mühlen. Der Vorwurf lautet: Der Kapitalmarkt wurde von den Verantwortlichen nicht rechtzeitig informiert. „Der gesamte Komplex rund um den Dieselskandal wird nur dann beendet werden können, wenn auch für die bzw. mit den Investoren eine Lösung gefunden wird“, sagte DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Dies gelte für Aktionäre wie auch für andere Anlegergruppen.
Jetzt bringt ein Zusammenschluss von DSW, Nieding+Barth sowie den Kanzleien AKD Benelux Lawyers (Amsterdam) und BREITENEDER (Wien) Schadenersatzklagen von geschädigten Anleihegläubigern auf den Weg. „Es geht dabei sowohl um Anleihen, die von Volkswagen selbst emittiert wurden, als auch solche, welche von Volkswagen-Konzernunternehmen herausgegeben wurden“, erklärte Klaus Nieding, DSW-Vizepräsident und Vorstand der Nieding&Barth Rechtsanwalts-AG.
„Unsere Stiftung wird die Entschädigungsansprüche der Anleihegläubiger nun ebenfalls in ihre Suche nach Gerechtigkeit einbeziehen. Damit vervollständigt der ‚Volkswagen Bond Case‘ die Liste der Anleger, die wir vertreten und die sich bei uns – kostenlos – eingeschrieben haben“, sagte Dr. Henning Wegener, Vorstand der Stichting Volkswagen Investors Claim, einer Organisation nach niederländischem Recht, die Aktionäre und Anleger der Volkswagen AG aus 26 Nationen vertritt, die ein Investitionsvolumen von rund 13 Milliarden Euro repräsentieren.
Der Schaden der Anleihegläubiger ergibt sich daraus, dass der Dieselskandal starke Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation von Volkswagen hatte. „Hätte VW die Öffentlichkeit zum gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt über die Manipulation informiert, hätten die Anleihen nicht zu einem so günstigen Zinssatz emittiert werden können. Dies ist der Schaden der Anleihegläubiger, der mit der jetzigen neuen Klage zusätzlich geltend gemacht wird“, erläuterte Eric Breiteneder, Geschäftsführender Gesellschafter der BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH. Ein entsprechendes Sachverständigengutachten liege vor, so Breiteneder weiter.
Schadenersatzberechtigt sind Anleger, die zwischen dem 1. Januar 2011 und dem jeweiligen Laufzeitende Anleihen erworben haben, die vor Bekanntwerden des Dieselskandals am 22. September 2015 von der Volkswagen AG oder von VW-Tochterunternehmen emittiert wurden. „Da die Klagen durch einen Prozessfinanzierer finanziert werden, haben geschädigte Anleiheinhaber kein finanzielles Risiko. Nur im Erfolgsfall wird der Finanzierer über eine prozentuale Erfolgsbeteiligung am Ausgang des Verfahrens beteiligt“, sagte Nieding.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher