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Bund bremst bei Telekom Aktionärsrechte aus
Die Hauptversammlung der Deutschen Telekom hat nach Ansicht der DSW vor allem zwei Aspekte deutlich gemacht:
1. Wenn es um die Verteidigung der Aktionärsrechte geht, sind sich private und institutionelle, deutsche und internationale Anleger einig.
2. Der Bund hat als Anteilseigner vor allem die eigenen Interessen im Blick. Der Schutz von Aktionärsrechten kümmert ihn dagegen eher wenig. „Das zeigt die Analyse der Abstimmungsergebnisse des Aktionärstreffens der Telekom, an der der Bund insgesamt immerhin 31,9 Prozent hält. Die Chance, ein Zeichen Pro Aktionärsrechte zu setzen, hat der Bund eindeutig nicht genutzt“, stellt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler fest.
Die DSW hatte auf der Telekom Hauptversammlung einen Ergänzungsantrag eingebracht, der sicherstellen sollte, dass Anteilseigner zukünftig auch bei rein virtuellen Aktionärstreffen alle Rechte haben. Insbesondere geht es dabei um das Frage- und Rederecht, das unter der aktuellen Corona-Notstandsgesetzgebung stark eingeschränkt ist. Am Ende votierten rund 1,5 Milliarden Stimmen und damit gut 45,5 Prozent des anwesenden Aktionariats auf der Telekom-HV für den DSW-Antrag.
„Da es im Vorfeld sowohl seitens institutioneller Investoren, als auch von den wichtigsten Stimmrechtsberatungsunternehmen massive Unterstützung für den Antrag gab, ist davon auszugehen, dass fast alle auf der HV vertretenen Stimmen der sogenannten ‚freien Aktionäre‘ pro DSW-Antrag abgegeben wurden“, sagt Tüngler.
„Augenscheinlich hat sich der Bund unter Führung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz nicht in der Lage gesehen, unseren Antrag vollumfänglich zu unterstützen. Wäre das geschehen, hätte der Antrag eine klare Mehrheit erhalten“, so Tüngler. Dies sei besonders bedenklich, da der Bund, im Gegensatz zu den freien Aktionären, über seine Aufsichtsratsmandate bei der Telekom alle wichtigen Informationen erhalte, betont der DSW-Mann und weiter: „In Berlin scheinen Aktionärsrechte und -demokratie mit zweierlei Maß gemessen zu werden. Der Bund zeigt damit erneut, dass er als Aktionär allein nach seinen eigenen Regeln spielt und nur seine Agenda verfolgt.“
Für die DSW sei das Ergebnis vor allem Ansporn: „Weitere Anträge dieser Art bei anderen Gesellschaften sind in Planung. Die Abstimmungsergebnisse bei der Siemens AG und nun bei der Deutsche Telekom AG zeigen ein unmissverständliches Votum der freien Aktionäre und unterstreichen die Notwendigkeit, alle Aktionärsrechte bei allen Versammlungsformaten gleichwertig auszugestalten. Wir appellieren daher an die AGs, von sich aus dafür zu sorgen, dass Aktionäre auch auf virtuellen Hauptversammlungen alle Möglichkeiten bekommen, die ihnen auf Präsenzveranstaltungen zustehen“, sagt Tüngler.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher