- Startseite
- Presse
- Archiv Pressemitteilungen
- Pressemitteilungen 2021
- Deutsche Telekom ergänzt...
Deutsche Telekom ergänzt HV-Tagesordnung um DSW-Antrag
Das Ziel: Aktionäre sollen auch während einer Online-Hauptversammlung das Recht bekommen, Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten.
Das vergangene Jahr war aus Sicht der DSW, zumindest was die Hauptversammlungen (HV) angeht, ein verlorenes Jahr. Die Covid-19-Notstandsgesetze hatten massive Einschränkungen der Rechte der Anteilseigner auf den virtuellen Aktionärstreffen zur Folge. „Für 2021 gibt es zwar einige kleine Verbesserungen, an dem Grundübel ändert das allerdings nichts“, bemängelt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Nun steuert die Schutzvereinigung gegen und hat für die virtuelle HV der Deutschen Telekom, die am 1. April 2021 stattfindet, eine Erweiterung der Tagesordnung durchgesetzt: „Auf der Telekom-Hauptversammlung wird nun zusätzlich eine Satzungsänderung zur Abstimmung stehen, die dafür sorgt, dass den Aktionären auch dann ein Auskunftsrecht nach Maßgabe des Paragraphen 131 Aktiengesetz sowie ein Rederecht eingeräumt wird, wenn die Veranstaltung rein virtuell stattfindet“, sagt Tüngler.
Aktuell wäre das zwar durchaus möglich, die Regel ist allerdings, dass den Anteilseignern lediglich ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation bis zu einem Tag vor der Veranstaltung eingeräumt wird, wie es die Covid-Regelung vorsieht. „Das schränkt die Aktionärsrechte in nicht akzeptabler Weise ein“, sagt Tüngler. Es müsse unabhängig vom Veranstaltungsformat möglich sein, Fragen bis in die HV hinein zu stellen und auch Antworten zu erhalten, so der Anlegerschützer weiter. „Alle Veranstaltungsformate müssen hinsichtlich der Aktionärsrechte technisch neutral und gleichwertig sein“, ist Tüngler überzeugt.
Das Auskunft- und Fragerecht sollte dabei nicht nur auf Nachfragen im engeren Sinne beschränkt werden, sondern auch Fragen von Aktionären zulassen, die im Vorfeld keine eingereicht haben, und zudem neue Themen betreffen. „Natürlich kann der Versammlungsleiter hier analog zur Präsenz-HV das Auskunfts- und Rederecht der Aktionäre nach pflichtgemäßem Ermessen auch in einer virtuellen HV einschränken, sofern ansonsten ein ordnungsgemäßer Ablauf nicht sichergestellt werden kann“, sagt Tüngler.
Die DSW fordert alle Aktionäre der Deutschen Telekom auf, den von ihr eingebrachten Tagesordnungspunkt zu unterstützen. „Das wäre ein deutliches Signal pro Aktionärsrechte“, sagt Tüngler.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher