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DSW-Anforderungen an IPO-Kandidaten
Alles deutet darauf hin, dass 2021 – auch in Deutschland – ein Jahr der Börsengänge werden könnte. Die steigende Zahl der Neuaktionäre zeigt: Das Geld und das Interesse an neuen Börsengängen ist vorhanden. Auf der anderen Seite steigt der Druck bei Private Equity-Gesellschaften, ihre Investments über IPOs (Initial Public Offering) zu „versilbern“.
In Deutschland wagte mit der Gebrauchtwagenplattform Auto1 bereits ein klassischer Wachstumswert erfolgreich den Sprung auf das Parkett. Am 18. März folgt mit Vantage Towers, einem Betreiber von Funktürmen, schon das nächste Milliarden-IPO. „Bei dem aktuell positiven Marktumfeld dürfte sich die Zahl der Börsengänge in den kommenden Monaten weiter erhöhen. Aber Achtung: Es ist damit zu rechnen, dass nicht alle Unternehmen als Investment für Privatanleger geeignet sind“, sagt Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).
Um hier ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen, haben die Anlegerschützer von der DSW einen Anforderungskatalog für Börsenkandidaten erarbeitet. „Tatsache ist, dass nicht alle Privatanleger die meist etliche hundert Seiten dicken Börsenprospekte lesen. Hier wollen wir Hilfestellung geben. Wobei es uns nicht um Investitionsempfehlungen geht, sondern um eine möglichst breite Informationsbasis“, sagt Benner-Heinacher.
Die Spanne der Anforderungen an die Emittenten reicht dabei von der Verwendung des durch den Börsengang eingeworbenen Kapitals bis zu den Lock-Up-Vereinbarungen mit Altaktionären. „Bei der Mittelverwendung gibt es keine pauschale Lösung. Grundsätzlich gilt allerdings: Je mehr Geld im Unternehmen bleibt, desto besser“, erklärt die Anlegerschützerin. Die Höhe des Emissionspreises sollte nach Vorstellung der DSW in einem angemessenen Verhältnis zum Marktumfeld des IPO-Kandidaten sowie seiner Wettbewerber stehen und in die allgemeine Börsensituation passen. Zudem ist eine Notierung im ‚Prime Standard’, die mit deutlich erhöhten Transparenzanforderungen verbunden ist, der im weniger transparenten ‚General Standard’ vorzuziehen.
Bei der Beurteilung der Unternehmenszahlen hängt viel davon ab, ob sich das Unternehmen als Dividenden- oder als Wachstumswert definiert. „Hier gehört etwa Vantage Towers eindeutig in die Liga der Dividendenwerte“, sagt Benner-Heinacher. Dieser Aspekt spielt bei der Beurteilung der Ergebnissituation für die letzten Jahre eine nicht zu unterschätzende Rolle. „Bei einem vor allem auf Wachstum ausgerichteten Geschäftsmodell ist – zumindest mittelfristig – der Vergleich mit den Wettbewerbern und die sich daraus ergebende Marktposition wichtiger als das Ergebnis. Bei Dividendenwerten sieht das völlig anders aus“, stellt die Anlegerschützerin klar. Grundsätzlich sei es allerdings entscheidend, ob Gewinne der Zukunft zumindest teilweise ausgeschüttet werden oder ob sie allesamt in das Unternehmen reinvestiert werden sollen.
Neben dem Thema „Geld“ gelte es, die handelnden Personen zu analysieren. „Für die Anleger ist interessant, ob Großaktionäre, eventuell sogar Gründer, ganz aus der AG aussteigen wollen oder weiter die Mehrheit am Grundkapital halten“, sagt Benner-Heinacher. Die DSW befürwortet eine Haltefrist von 12 Monaten für Altaktionäre und von mindestens 24 Monaten für Management- sowie Friends & Family-Programme.
Die Qualität der Führungsebene, die maßgeblich für den Erfolg der Gesellschaft verantwortlich zeichnet, sollte besonders kritisch unter die Lupe genommen werden. „Speziell der Fall Wirecard hat gezeigt, dass es entscheidend darauf ankommt, einen erfahrenen Finanzvorstand an Bord zu haben, der das Vertrauen des Kapitalmarktes genießt. Das Kontrollgremium Aufsichtsrat sollte zudem mit unabhängigen Experten aus dem Finanz- und Börsenbereich mit entsprechender Praxiserfahrung besetzt sein“, fasst Benner-Heinacher zusammen.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher