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Mehr Mut bei der Stärkung der Finanzmarktintegrität
Am Montag den 15. März 2021 findet die Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes, kurz FISG, statt. „In der aktuellen Fassung stellt der Gesetzentwurf nicht sicher, dass insbesondere großen, international agierenden börsennotierten Gesellschaften und damit letztendlich deren Aktionären auch zukünftig eine angemessene Auswahl an potenziellen Abschlussprüfern zur Verfügung stehen wird“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.
„Sollte eine der Big-Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften über einen Skandal stolpern, würden nur noch drei große WP-Gesellschaften zur Verfügung stehen“, gibt Tüngler zu bedenken. Vor diesem Hintergrund fordert die DSW, dass jetzt regulatorisch die Voraussetzungen geschaffen werden, in solchen Fällen auch Prüfungsgesellschaften aus der zweiten Reihe in die Verantwortung nehmen zu können. „Diese müssten für die Prüfung weltweit agierender Konzerne aber zunächst notwendige Strukturen aufbauen. Das werden sie ohne Planungssicherheit aber kaum aktiv angehen“, ist Tüngler überzeugt. Die entsprechenden Impulse gelte es heute zu setzen.
Zudem bemängeln die Anlegerschützer, dass der Regulierer zwar richtigerweise eine stärkere Trennung von Prüfung und Beratung anstrebt, die sich daraus ergebende nochmals geringere Auswahl bei der Prüfung aber nicht durch neue Anreize und Ansätze ausgleicht. „Dies wäre z. B. möglich durch die attraktive Gestaltung sogenannter Joint oder Shared Audits, wie sie im europäischen Ausland bereits umgesetzt werden“, sagt Tüngler.
Der Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin soll durch das FISG und auch die nachgeschaltete Regulierungswelle deutlich umfangreichere Zuständigkeiten und damit auch mehr Verantwortung bekommen. „Aus Sicht der DSW bestehen Zweifel, ob die BaFin selbst bei finanziell stark verbesserter Ausstattung diesem Anspruch gerecht werden und insbesondere qualifizierte Wirtschaftsprüfer mit einschlägiger Erfahrung für sich gewinnen kann“, prophezeit der DSW-Mann.
Zugleich ist es für die Schutzvereinigung aber zwingend, dass ein deutlicher Ausbau des Aufgabenspektrums und die daraus resultierende Erhöhung der Verantwortung der BaFin mit einer stärkeren Kontrolle sowie einer verschärften Haftung einhergehen muss. „Das bestehende Haftungsprivileg der BaFin, das die Behörde von Haftungsrisiken freistellt, muss gestrichen und durch ein qualifiziertes Haftungsregime ersetzen werden. Wir brauchen ein Mehr an Kontrolle der Kontrolleure“, sagt Tüngler.
Zur Stärkung des Prüfungsausschusses im Aufsichtstrat fordert die DSW zudem, dass das Kriterium der Unabhängigkeit für den Vorsitz dieses Gremiums wieder gesetzlich festgeschrieben wird, nachdem es 2016 als Voraussetzung gestrichen worden war. „Der Prüfungsausschuss muss weiter gestärkt werden. Gelingen wird das aber nur über das Kriterium der Unabhängigkeit“, sagt Tüngler.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher