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Telekom-Verfahren soll per Vergleich beendet werden
DSW begrüßt die Entwicklung und empfiehlt Betroffenen, den Vergleich anzunehmen.
Fast auf den Tag genau 25 Jahre nach dem ersten Börsengang der Deutschen Telekom soll nun ein für betroffene Aktionäre besonders schmerzhaftes Kapitel per Vergleich abgeschlossen werden. Es geht dabei um die dritte Tranche, die am 19. Juni 2000 an den Markt kam. Der Emissionspreis lag damals bei 66,50 Euro pro T-Aktie. Die Chance, im Plus zu verkaufen, hatten die Anleger, die das Papier gezeichnet hatten, nicht wirklich. Stattdessen fiel die T-Aktie innerhalb von zwei Jahren auf ihren historischen Tiefststand von 7,70 Euro.
„Der Rechtsstreit, der nun im Wege eines Vergleichs endlich beigelegt werden soll, ist ebenfalls schon fast 20 Jahre alt“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz). „Wir raten betroffenen Aktionären, diesen Vergleich anzunehmen“, so der Anlegerschützer weiter.
So erhalten Kläger, die den Vergleich akzeptieren, die vollen Erwerbskosten für die Aktien abzüglich erfolgter Dividendenzahlungen und möglicherweise zwischenzeitlichen Verkaufserlösen. Darüber hinaus werden 70 Prozent der Prozesszinsen erstattet. Erhaltene Bonusaktien werden ebenfalls berücksichtigt. „Damit werden - bis auf einen kleinen Teil der Zinsen - nahezu 100 Prozent der geltend gemachten Ansprüche befriedigt“, erläutert Tüngler.
Wer nicht akzeptiert, dem muss klar sein, dass der weitere Rechtsweg lang, steinig und kostspielig werden dürfte. Zudem ist die Chance, am Ende ein deutlich besseres Ergebnis zu erzielen, nicht sonderlich hoch, unterstreicht der DSW-Hauptgeschäftsführer.
Geklagt hatten im Jahr 2001 rund 17.000 Anleger. In dem Verfahren ging es um fehlerhafte Angaben im Börsenprospekt zur dritten Tranche. Erstmals sollte dabei ein Sachverhalt mittels eines Musterverfahrens nach dem sogenannten KapMuG (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) geklärt werden. „Der Fall zeigt eindeutig, wie ungeeignet das KapMuG-Verfahren in seiner aktuellen Ausgestaltung ist. Insbesondere die Hoffnung, mit dieser Art des Massenverfahrens schneller zu einem Ergebnis zu kommen, hat sich nicht einmal ansatzweise erfüllt. Das Gegenteil ist der Fall“, sagt Tüngler.
Die ersten Kläger sollen noch im Jahr 2021 Vergleichszahlungen erhalten. Das zwischen den am Vergleichsschluss beteiligten Prozessvertretern ausgehandelte Vergleichsergebnis wird nun allen vergleichsberechtigten Klägern angeboten. Erklärtes Ziel ist es, den ersten Klägern noch in diesem Jahr die Vergleichszahlungen zukommen zu lassen. Alle weiteren vergleichsberechtigten Kläger sollen bis Ende Juni 2022 ein konkretes Angebot zum Abschluss eines Vergleichs auf Basis des Vergleichsergebnisses vorgelegt werden.
Für die DSW haben deren Vizepräsidentin Daniela Bergdolt und Vizepräsident Klaus Nieding die Rechte der Telekom Aktionäre anwaltlich vertreten, die am KapMuG Verfahren teilnahmen: Daniela Bergdolt und Klaus Nieding waren auch aktiv in die Vergleichsverhandlungen eingebunden und befürworten dementsprechend auch die jetzt gefundene Beilegung des jahrzehntelangen Rechtsstreits: „Neben der Befriedung dieses Dauerrechtsstreits – einige Kläger der ersten Stunde sind zwischenzeitlich verstorben – begrüßen wir auch die gefundenen Einzelregelungen des Vergleichs ausdrücklich. Das Vergleichsergebnis nimmt vor allem auch Rücksicht auf die lange Verfahrensdauer. Im Rahmen der Vergleichsabwicklung soll vor allem die Beibringung erforderlicher Nachweise nicht vor allzu großen Hürden stehen. Dadurch wurde zugunsten der Kläger insbesondere die Tatsache berücksichtigt, dass etwaige Aufbewahrungsfristen der Banken bereits verstrichen sind und unter Umständen keine Nachweise mehr zu erbringen wären,“ betonen Bergdolt und Nieding.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher