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Wirecard: Schrecken ohne Ende
Börse wirft Wirecard aus dem regulierten Handel – Aktionäre sollten jetzt reagieren
Die Tage der Wirecard-Aktie im regulierten Handel sind gezählt. Am 15. November soll Schluss sein. Wie die Börse mitteilte, werde es dann auch keine Preisermittlung für Wirecard-Aktien mehr geben. „Für Investoren, die das Papier noch im Depot haben, ist das keine gute Nachricht. Wer zukünftig Wirecard-Aktien handeln will, wird auf den weitgehend unregulierten Freiverkehr ausweichen müssen. Wie lange das funktioniert, ist völlig offen“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. „Betroffene Aktionäre sollten jetzt mehr denn je über einen Verkauf der Aktie nachdenken“, so der DSW-Mann weiter.
Der tiefe Fall von Wirecard ist in der deutschen Wirtschaftsgeschichte bisher einzigartig. Lange galt das Unternehmen als der Beweis dafür, dass es auch in Deutschland möglich ist, einen internationalen Champion im Bereich der elektronischen Zahlungsabwicklung zu gründen. An diesem Bild konnte selbst kritischste Berichterstattung lange wenig ändern. Am Ende blieb davon nichts übrig. Nachdem klar war, dass 1,9 Milliarden Euro auf der Aktivseite der Wirecard-Bilanz fehlen und wohl nie existiert haben, dauerte es gerade einmal sieben Tagen bis zur Insolvenzanmeldung. „Anleger, die den Zahlen und Ankündigungen des Unternehmens sowie den bis zum Geschäftsjahr 2018 testierten Bilanzen geglaubt haben, saßen innerhalb weniger Tage auf massiven Verlusten“, sagt Tüngler.
Aktuell ist die Wirecard-Aktie nur noch ein Pennystock. Die Kurse pendeln zwischen 15 und 25 Cent. „Da sind jetzt vor allem Spekulanten am Werk, die versuchen, mit Kursbewegungen im Cent-Bereich, ihren Schnitt zu machen“, erklärt Tüngler. Sobald das Papier den regulierten Handel verlässt, dürfte der Kursverlauf noch erratischer werden. Die Preisfeststellung wird deutlich schwieriger, gleiches gilt für den Verkauf größerer Positionen. „Nur denjenigen, die verkaufen, wird ihre Bank den Verlust bescheinigen, der dann automatisch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet wird“, so Tüngler. Wie lange ein Verkauf noch problemlos möglich ist, sei nur schwer zu beurteilen. „Klar ist: Verluste, die nicht auf einem Verkauf von Wertpapieren beruhen, sondern etwa auf einer Ausbuchung wegen Wertlosigkeit, können seit dem 1. Januar 2020 nur noch eingeschränkt und zwar in Höhe von 20.000 Euro geltend gemacht werden“, warnt Tüngler.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher