- Startseite
- Presse
- Archiv Pressemitteilungen
- Pressemitteilungen 2022
- Ceconomy-Hauptversammlung...
Ceconomy-Hauptversammlung: Wiederholung mit Happy End?
Die Beschlüsse auf der am 12. April stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Ceconomy AG werden den Aktionären bekannt vorkommen: Sie wurden fast deckungsgleich schon einmal am 17. Februar 2021 auf einer Ceconomy Hauptversammlung gefasst. Dagegen gab es allerdings Anfechtungsklagen, in deren Folge das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf beanstandete, dass ein Sonderbeschluss der Stamm- sowie Vorzugsaktionäre hätte erfolgen müssen, da den Vorzugsaktionären infolge des Dividendenausfalls ein Stimmrecht zustehe. „Mit der Nachzahlung der Vorzugsdividende für die letzten Geschäftsjahre hat Ceconomy auf ihrer ordentlichen Hauptversammlung im Februar dieses Manko beseitigt“, sagt Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz).
Die Tagesordnung des außerordentlichen Aktionärstreffen stellt also im Wesentlichen eine Wiederholung der Vorjahresbeschlüsse dar. „An der Einschätzung der DSW zu der geplanten Convergenta-Transaktion hat sich nichts geändert. Der über fast zehn Jahre andauernde Streit mit diesem Gesellschafter hat das Unternehmen erheblich belastet und viel gekostet. Dieses Kapitel kann mit den neuen Beschlüssen nun endgültig ein Ende haben. Das Wichtigste aus Sicht der Ceconomy-Aktionäre ist jedoch, dass diese Transaktion auf einer vernünftigen Bewertung basiert und die Minderheitsaktionäre hierbei nicht benachteiligt werden“, sagt Benner-Heinacher.
Vor diesem Hintergrund müssen nach Überzeugung der DSW-Frau auch aktuelle geopolitische Entwicklungen wie der Ukrainekrieg mit in die aktuelle Bewertung einbezogen werden. „Die DSW wird dies genauestens auf der Aktionärsversammlung hinterfragen“, kündigt Benner-Heinacher an. Die im Anschluss stattfindende gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre soll die Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien beschließen. „Die DSW steht diesem Beschluss positiv gegenüber, da dies dem Grundsatz ‚Eine Aktie, eine Stimme‘ gerecht wird“, sagt Benner-Heinacher.
Die Abstimmungsempfehlungen der DSW finden Sie unter www.hauptversammlung.de.
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Erik Bethkenhagen, Pressesprecher