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Goldene Zitrone für EnBW
Energiekonzern will per Satzung auch zukünftig rein virtuelle Hauptversammlungen ermöglichen – bevor ein Gesetz vorliegt.
„Zum Glück scheint die große Gefahr, dass die rein virtuelle Hauptversammlung auch zukünftig in einer wenig aktionärsfreundlichen Form erlaubt sein könnte, zunächst vom Tisch“, ergänzt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Nach dem Referentenentwurf des Justizministeriums wäre ein solches Szenario durchaus realistisch gewesen, ist der Anlegerschützer überzeugt. „In dem nun vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf wurden viele unserer Kritikpunkte übernommen, wenn es um die Aktionärsrechte geht. Das ist eindeutig ein Fortschritt“, so Tüngler.
Die DSW ist mit dem Gesetzentwurf grundsätzlich zufrieden. „Wir sind zwar nicht mit sämtlichen, aber doch mit vielen Kritikpunkten durchgedrungen. Insbesondere fällt auf, dass auf virtuellen Hauptversammlungen nun eine echte Interaktion ermöglicht werden soll. Der Referentenentwurf war da deutlich restriktiver“, erläutert Tüngler und weiter: „Auch ist eine pauschale Beschränkung der Fragen in der Hauptversammlung nicht mehr vorgesehen. In einer normalen Hauptversammlung wird es daher möglich sein, neue Fragen zu neuen Themen und auch zu Aspekten zu stellen, die andere Aktionäre vorgetragen haben.“
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Erik Bethkenhagen, Pressesprecher