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DSW stellt HV-Störungsmelder vor - Evaluierung der virtuellen Hauptversammlungen 2023
Düsseldorf, 20. März 2023 – Private wie institutionelle Anleger präferieren eine hybride Hauptversammlung, um ihre Aktionärsrechte angemessen wahrnehmen zu können. Dennoch setzen einige Unternehmen auch post-Corona auf das rein virtuelle Format.
Die DSW sammelt nun in der laufenden HV-Saison entsprechende Erfahrungen mit dem virtuellen Format.
Unter www.hauptversammlung.de, können alle Anleger ab sofort ihre Probleme mit den verschiedenen Online-Hauptversammlungen zentral melden.
Gab es technische Probleme? War eine Ausübung der Aktionärsrechte ohne weiteres möglich? So traten zum Beispiel zuletzt bei den Versammlungen der TUI AG oder der Siemens Energy AG verschiedene technische Störungen auf.
„Die hybride Hauptversammlung bleibt das richtige und wichtige Format, in dem Anleger ihre Aktionärsrechte optimal im kritischen Dialog mit den Unternehmen wahrnehmen können. Wir sind nicht grundsätzlich gegen die virtuelle Hauptversammlung – in klar begründeten Ausnahmesituationen. Eine perfekte technische Umsetzung ist allerdings eine zwingende Grundvoraussetzung. Um hier einen guten und möglichst vollständigen Überblick zu erhalten, haben wir den HV-Störungsmelder etabliert. Zusammen mit den Erfahrungen der DSW-Vertreter auf den rund 600 Hauptversammlungen, die die DSW auch in diesem Jahr wieder besuchen wird, ermöglicht uns der HV-Störungsmelder für das Jahr 2023 eine flächendeckende Evaluierung des virtuellen Hauptversammlungsformates zu erstellen“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.
Es ist beabsichtigt, die Ergebnisse im Herbst vorlegen zu können.
Kontakt:
DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.)
Erik Bethkenhagen
Tel.: 0211 / 6697-61
E-Mail: erik.bethkenhagen@dsw-info.de
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Erik Bethkenhagen, Pressesprecher