Max Automation SE: DSW fordert Verwaltungsrat auf, mögliche Ansprüche gegen ehemalige Organmitglieder vor der Verjährung zu sichern

Düsseldorf, 7.03.2023 – Mit Beschluss vom 31. Januar 2023 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Bestellung eines Sonderprüfers bei der Max Automation SE bestätigt. Hintergrund ist der Kauf der AIM-Gruppe im Jahre 2013 und die Frage, ob die seinerzeitigen Organe beim Kauf die notwendige Sorgfalt haben walten lassen. 

 

Im Herbst 2023 droht nun die Verjährung möglicher Ansprüche, die aber vom Sonderprüfer bis dahin möglicherweise noch nicht geklärt sind. Dies führt zu der für die Aktionäre unbefriedigenden Situation, dass möglicherweise der Sonderprüfer Pflichtverletzungen und mögliche daraus resultierende Schadenersatzansprüche erst feststellt, wenn die Ansprüche gegen die ehemaligen Organe bereits der Verjährung unterliegen. 

 

Daher fordert die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) den Verwaltungsrat der Max Automation SE auf, die möglichen Ansprüche gegen die ehemaligen Organmitglieder in Vorstand und Aufsichtsrat vor der Verjährung zu sichern, indem notwendige Maßnahmen eingeleitet werden oder aber ein Verzicht der Verjährungseinrede erwirkt wird. 

 

Die DSW gibt zu bedenken, dass anderenfalls der amtierende Verwaltungsrat sich selbst möglichen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt sehen könnte, wenn er keine geeigneten Maßnahmen einleitet. „Unter neuem Management sind richtige Weichenstellungen erfolgt. Aber wir sehen es als unabdingbar an, dass die regelmäßig auf Hauptversammlungen thematisierten Altlasten sauber aufgearbeitet werden“, sagt Dietmar Erlebach von der DSW.

 

 

 

Kontakt:

 DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.)

Erik Bethkenhagen

Tel.: 0211 / 6697-61

E-Mail: erik.bethkenhagen@dsw-info.de

 

 

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Erik Bethkenhagen, Pressesprecher