Metro AG: DSW kündigt Gegenantrag zur Anpassung der Satzung für virtuelle Hauptversammlungen an

Düsseldorf, 10.02.2023 – Die Metro AG hat für den 24.2.2023 zu einer virtuellen Hauptversammlung eingeladen. Zu dieser Veranstaltung und dem Tagesordnungspunkt 6.1 kündigt die DSW einen Gegenantrag an.

 

Der Tagesordnungspunkt sieht vor, die Hauptversammlungen der Metro AG auch künftig in einem virtuellen Format stattfinden lassen zu können. Nach § 16 der neuen Satzung soll der Vorstand für einen Zeitraum von fünf Jahren hierzu ermächtigt werden. Eine solche Satzungsbestimmung ist für die DSW überhaupt nur für einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren vertretbar; eine virtuelle Hauptversammlung muss immer die absolute Ausnahme sein und Extremsituationen vorbehalten bleiben.

 

„Private wie institutionelle Anleger präferieren zudem eindeutig das hybride Format. Eine pauschale Ermächtigung geht nur in Ausnahmefällen und auch nur dann, wenn vor der Abstimmung klar ist, wie eine virtuelle Hauptversammlung und die Aktionärsrechte künftig ausgestaltet werden sollen. Eine solche Erklärung fehlt bei der Metro AG komplett. Nicht nur sieht der Gesetzgeber in der Präsenz-Hauptversammlung das Regelformat, der persönliche Dialog vor Ort ist auch ein wichtiger Teil der Aktienkultur in Deutschland“, sagt Jella Benner-Heinacher, Hauptgeschäftsführerin der DSW (stv.).

 

 

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