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Klage für mehr als 13.000 Wirecard-Anleger eingereicht
Düsseldorf/Frankfurt/Rotterdam, 22. Dezember 2023 – Vor rund drei Jahren hat die DSW gemeinsam mit den Rechtsanwaltskanzleien Nieding + Barth aus Frankfurt sowie AKD aus Rotterdam ein niederländisches Stiftungsmodell entwickelt und umgesetzt, das es geschädigten Anlegern der Wirecard AG ohne Kostenrisiko ermöglichen sollte, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.
Heute können wir Vollzug vermelden. Die Wirecard-Klage gegen EY Deutschland und EY Global wurde heute beim Landgericht München eingereicht. Sie umfasst 5.579 Seiten reiner Klageschriftsatz plus rund 75.000 Seiten Anlagen, zusammen über 80.000 Blatt Umfang.
Die Klage enthält Schadensersatzforderungen für mehr als 13.000 institutionelle und private Investoren mit einem Klagevolumen von über 700 Millionen Euro.
Aufgrund der Einbindung britischer Prozessfinanzier haben die Investoren dabei keinerlei Kostenrisiko. Lediglich im Erfolgsfall hat der Finanzierer Anspruch auf einen Teil des mittels eines Urteils oder Vergleichs erzielten Erlöses.
Es dürfte sich damit um eine der größten Schadensersatzklagen gegen eine der „Big Four“-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften überhaupt handeln. Über den Fortgang dieses Großverfahrens werden wir regelmäßig berichten.
Neben der verjährungshemmenden Klage dient die Stiftung als internationale Vergleichsplattform für die betroffenen Anleger und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY, um die gesamte Angelegenheit möglichst zügig einer sachgerechten Erledigung zuzuführen.
Kontakt:
DSW (Deutsche Schutzvereinigungfür Wertpapierbesitz e.V.)
Erik Bethkenhagen (Pressesprecher)
Tel.: 0211 / 6697-61
e-mail: erik.bethkenhagen@dsw-info.de
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Erik Bethkenhagen, Pressesprecher