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Wirecard-Skandal: Kein „Dulde und Liquidiere“ – Geschädigte Anleger müssen aktiv werden und sich jetzt zur Wehr setzen
Niederländische Stiftung ermöglicht Durchsetzung von Ansprüchen gegen EY Deutschland und EY Global – ohne Kostenrisiko.
Amsterdam | Düsseldorf | Frankfurt, 28. März 2023 – Spätestens seit das Bayerische Oberste Landesgericht den Musterkläger für das Kapitalanleger-Musterverfahren bestimmt hat ist klar: Im Fall Wirecard geschädigte Anleger müssen sich jetzt zur Wehr setzen, wollen sie die Chance erhalten, zu ihrem Recht zu kommen.
„Viele Anleger, die von der Wirecard-Pleite betroffen sind, haben bisher gewartet, ihre Ansprüche geltend zu machen. Das ist zunächst nachvollziehbar, in den nächsten Wochen sollten sich Anleger aber bewusst damit beschäftigen, ob und wie sie ihre Ansprüche sichern und durchsetzen möchten“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.
Kein „Dulde und Liquidiere“
Die DSW möchte betroffene Anleger dazu auffordern, nunmehr aktiv zu werden, da die Verjährung der Ansprüche zum Jahresende droht und ausschließlich Anleger eine Kompensation erhalten werden, die sich tatsächlich und fristgerecht zur Wehr gesetzt haben. „Ein „Dulde und Liquidiere“ wird es - wie bei anderen Schadenersatzprozessen - leider auch in Sachen Wirecard nicht geben“, so Marc Tüngler.
Erfahrungen im KapMuG-Verfahren in Sachen Telekom haben gezeigt, dass viele Anleger davon ausgehen, dass sie bei einem positiven Ausgang eines Prozesses auch dann Schadenersatz erhalten, wenn sie niemals aktiv geworden sind. Letztendlich gibt es aber keine Gleichbehandlung unter den betroffenen Anlegern.
Nur diejenige Anlegerin oder derjenige Anleger, die/der seine Ansprüche vor der Verjährung gerettet hat, wird später von einem möglichen Vergleich oder einem Urteil profitieren können.
KapMuG: Langwierig und zu kurz gegriffen
Aber auch für die Anleger, die sich bei dem KapMuG-Verfahren in Sachen Telekom seit 2003 beteiligt haben, war das Verfahren alles andere als befriedigend. So hat es rund 20 Jahre gedauert, bis endlich ein Vergleich abgeschlossen worden und tatsächlich Geld geflossen ist. Allerdings kann man durchaus festhalten, dass der Vergleich sehr auskömmlich ausgefallen ist. Insofern lohnt es sich, sich für seine Rechte einzusetzen und die notwendigen, richtigen Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen.
Kollektiven Rechtsschutz ermöglichen
Im Kern sind die Erfahrungen mit dem KapMuG-Verfahren derart negativ, dass die DSW nicht nur den Regulator auffordert, beim KapMuG deutlich nachzuschärfen, sondern vor allen Dingen endlich den kollektiven Rechtsschutz in Deutschland auf ganze neue Füße zu stellen. Die DSW setzt in Sachen Wirecard ganz bewusst nicht auf das KapMuG-Verfahren und empfiehlt es Anlegern auch nicht, sich im Rahmen dieses Verfahrens zu engagieren.
Die DSW präferiert vielmehr den Weg über die Niederlande, wo gemeinsam mit der Kanzlei Nieding + Barth und der Kanzlei akd aus den Niederlanden eine Stiftung initiiert wurde, die für alle deutschen und internationalen Anleger offensteht.
Der effizienteste und einfachste Weg zum Recht
„Dass wir mit der Stiftung auf das niederländische Recht setzen, ist eigentlich sehr bedauernswert. Zeigt es doch mal wieder, dass die Anleger in Deutschland nicht effektiv geschützt werden“, sagt Klaus Nieding, von der Kanzlei Nieding + Barth.
„Letztendlich vermag eine Stiftungslösung alle betroffenen Parteien, und damit im Wirecard-Fall die betroffenen Anleger und zugleich die WP-Gesellschaft EY, an einen Tisch zu holen, um auf kurzem Wege unter Gewährung eines größtmöglichen Freiraums einen (vergleichsweisen) Weg zu finden, der durch die niederländische Justiz abgesegnet wird und damit eine Verbindlichkeit erhält, die weit über die Grenzen der Niederlande hinausgeht“, so Nieding.
Die Flexibilität einer Stiftungslösung macht es zugleich möglich, auch mit Parteien in Verhandlungen einzutreten, die an dem KapMuG-Verfahren gar nicht beteiligt sind. So z. B. mit verschiedenen internationalen Einheiten aus dem globalen Netzwerk von EY oder eben aber mit EY Global selbst.
Stiftungslösung fußt auf zwei Säulen
Die Stiftungslösung besteht aus zwei Säulen. Neben der Schaffung einer Vergleichsplattform, auf der flexibel eine gute Lösung für alle Beteiligten gefunden werden kann, bezieht sich die zweite Säule auf die Verjährungsfrage.
So wird parallel zu der Stiftungsplattform mittels Erhebung einer Klage dafür Sorge getragen, dass die Ansprüche vor der Verjährung geschützt werden. Denn es gilt auch für die Stiftungslösung, dass nur die Anleger später befriedigt werden, die sich vor dem 31.12.2023 und damit vor Eintritt der Verjährung bei der Stiftung gemeldet und registriert haben. Insofern gilt ebenso bei der Stiftungslösung, dass es auch hier kein „Dulde und Liquidiere“ gibt.
„Zudem ist der Weg, sich an der Stiftungslösung zu beteiligen, deutlich einfacher. So bedarf es z. B. keines Rechtsanwaltes, der einen Antrag stellt. Die Registrierung bei der Stiftung kann durch den Anleger selbständig im Internet auf der Seite der Stiftung vorgenommen werden. Auch fallen keine Gebühren an. Diese werden vielmehr von einem Finanzierer getragen, der im Erfolgsfalle - und nur dann - 25 Prozent des an die Anleger ausgekehrten Betrages aufgrund eines Vergleiches oder eines Urteils erhalten wird. Die Anleger tragen somit zu keiner Zeit ein Kostenrisiko, der Finanzierer der Stiftung wird nur im Erfolgsfall beteiligt und damit nur dann für das Eingehen des Risikos vergütet“, sagt Klaus Nieding.
Stichtag Ende Mai
Es ist vorgesehen, dass sich Anleger noch bis Ende Mai bei der Stiftung registrieren können, um von den Vorteilen der Stiftungslösung zu profitieren. So benötigt die Stiftung einen gewissen Vorlauf, um die verjährungshemmende Klage vorzubereiten und einzureichen. Es haben sich bereits rund 12.000 Anleger bei der Stiftung registriert, die einen Schaden von rund 500 Millionen Euro repräsentieren. Nicht berücksichtigt sind dabei verschiedene institutionelle Anleger aus Deutschland und darüber hinaus, die sich der Stiftung anschließen wollen und die wir derzeit bei der Registrierung mit teilweise sehr zahlreichen Transaktionen begleiten.
Betroffene Anleger können sich unter folgendem Link einfach und kostenfrei anmelden:
https://www.wirecardinvestorsclaim.com/de/homepage-de/
Kontakt:
DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.)
Erik Bethkenhagen
Tel.: 0211 / 6697-61
E-Mail: erik.bethkenhagen@dsw-info.de
Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Erik Bethkenhagen, Pressesprecher