DSW und die schweizerische Ethos votieren gegen die virtuelle Hauptversammlung in 2025

Düsseldorf/Zürich, 30. Oktober 2024 – Auch nach der Corona-Pandemie haben sich verschiedene DAX-Unternehmen für das virtuelle Format der Hauptversammlung entschieden – und sind nicht wieder zur Präsenz-Hauptversammlung zurückgekehrt.

„Dieses Format wird“, nach Auskunft von Vincent Kaufmann, dem CEO von Ethos, „in der Schweiz nur in Ausnahmefällen genutzt.“ Vor diesem Hintergrund hat sich die DSW mit ihrem Schweizer Partner Ethos sowie deren Ethos Engagement Pool International, der 117 schweizerische Pensionskassen vertritt, zusammengetan, um sich bei den zehn DAX Unternehmen mit der größten Marktkapitalisierung, die auch nach Beendigung der Pandemie ununterbrochen am virtuellen Format festgehalten haben, für die Präsenz-Hauptversammlung stark zu machen. Am 23. Oktober haben DSW und Ethos unterstützt von Shareholders for Change und dem europäischen Verband BetterFinance die Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzenden aufgefordert, 2025 wieder in Präsenz zu tagen, da sie sonst  gegen eine dann notwendige Satzungsermächtigung zur Fortführung des virtuellen Formates stimmen werden. Zusammen vertreten alle Unterzeichner dieser Kampagne Assets under Management von mehr als 350 Milliarden Euro.

 

„Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, auch im virtuellen Format die Aktionärsrechte uneingeschränkt zu wahren. Auch nach der fast beendeten zweiten HV-Saison unter der neuen Gesetzgebung, ist aus Sicht der Anleger klar, dass dieses wichtige Ziel in der Umsetzung nicht erreicht worden ist. Der konstruktive, unmittelbare Austausch der Aktionäre mit der Verwaltung, aber auch der Dialog untereinander sind wichtige Elemente einer Hauptversammlung. Die Präsenz- oder hybride Hauptversammlung eröffnet Aktionären diese Möglichkeiten und erweitert – im Falle der hybriden Lösung - den Zugang für diejenigen Aktionäre, die das virtuelle Format bevorzugen. Sie bleibt daher das richtige und wichtige Format, da sie den Eigentümern des Unternehmens die Wahlfreiheit lässt, sich für ihr präferiertes Format zu entscheiden“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW. Dabei müssten allerdings nicht alle Rechte in den Formaten gleichwertig ausgestaltet sein. Das Gesetz bietet – und das seit langer Zeit – den Unternehmen die Option, ausgewogene, individuelle Lösungen umzusetzen.

 

Die DSW, Ethos die  Schweizer Pensionskassen Mitglieder des Ethos Engagement Pool International, Shareholders for Change und Better Finance appellieren in diesem Sinne an die zehn adressierten „Präsenz-Verweigerer“ (Allianz SE, Beiersdorf AG, BMW AG, Deutsche Bank AG, Deutsche Börse AG, E.ON SE, Infineon Technologies AG, Mercedes Benz Group AG, Merck KGaA, Siemens AG) ihre Entscheidung für das virtuelle Format zu überdenken und werden die diesbezügliche Entscheidung des jeweiligen Unternehmens bei ihrem Abstimmungsverhalten auf der Hauptversammlung 2025 berücksichtigen. Den Startschuss hierzu wird die Siemens AG bereits im Januar 2025 geben.

 

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