Signa-Gruppe: Gericht sieht Hinweise auf schadhaftes Verhalten von Managern und Mehrheitsgesellschaftern

Untersuchung des Geschäftsgebarens durch offiziell bestellte Ermittler angeordnet

Düsseldorf/Amsterdam, 5. Februar 2024 – Eine Gruppe von Aktionären der insolventen Signa Sports United N.V. unter Führung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesetz e.V. (DSW) hat jüngst einen weiteren Erfolg bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen erwirken können.

 

Die Enterprise Chamber of the Amsterdam Court of Appeal hat in ihrem kürzlich gefällten Urteil festgestellt, dass verantwortliche Manager sowie die Mehrheitsgesellschafter der ehemals an der New Yorker Börse gelisteten Signa Sports United ihren Informationspflichten an Aktionäre in mehreren schwerwiegenden Fällen möglicherweise nicht oder nicht ausreichend nachgekommen seien. Und das scheinbar bereits in der Vorbereitungsphase zum Börsengang. Das Gericht fand ausreichend Hinweise, dass sowohl wichtige Fakten verschwiegen oder falsch dargestellt wurden, als auch weitreichende Entscheidungen ohne Benachrichtigung oder gar ohne verpflichtende Bestätigung durch die Aktionäre getroffen wurden. Hierdurch entstand den Aktionären erheblicher Schaden.

 

Als weitere Konsequenz ordnete das Gericht ein Untersuchungsverfahren durch bestellte Ermittler an. Diese werden in den kommenden Wochen die Geschäftsaktivitäten, Transaktionen und Kommunikation zwischen den betreffenden Unternehmen Signa Sports United, Signa International Sports Holding, Signa Holding und Yucaipa Acquisition Corporation überprüfen und die Sachverhalte entsprechend dokumentieren. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen nachfolgend als Grundlage für die Bemessung der Höhe des Schadenersatzes.

 

Die DSW und die klagenden Aktionäre gehen auf Grund der in den letzten Monaten immer deutlicher gewordenen Komplexität der Signa Struktur von einer Untersuchungsdauer von 3 bis 6 Monaten aus. Interessant wird auch sein, welche weiteren generellen Verfehlungen und möglicherweise in anderen Zusammenhängen schadenersatzrelevante Handlungen der Signa Manager und Gesellschaften die Untersuchungen zu Tage fördern.

 

Dieses jüngste Urteil ist bereits der zweite Erfolg der klagenden Gruppe vor Gericht, nachdem im Oktober letzten Jahres bereits mehreren Eilanträgen stattgegeben wurde.

 

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