Causa Varta: Freie Aktionäre stellen sich geschlossen hinter DSW-Forderung und lehnen Sanierungsplan ab – DSW kämpft weiter

Düsseldorf/Stuttgart, 26. November 2024 ALLE freien Aktionäre der Varta AG haben sich am gestrigen Montag in der vom Restrukturierungsgericht Stuttgart einberufenen Sitzung gegen den Sanierungsplan des Unternehmens gestellt. Das Gericht hat sich in der Folge eine einwöchige Bedenkzeit ausbedungen, um zu einer Entscheidung zu kommen. Das Restrukturierungsgericht hat damit nicht – wie in anderen Fällen – den Restrukturierungsplan am Sitzungstag bestätigt, sondern wird die von DSW, K&L Gates, Nieding + Barth und One Square Advisors als Vertreter der freien Aktionäre vorgebrachten Argumente würdigen, um dann zu einer Entscheidung zu gelangen.   „Durch den Ausschluss vom Bezugsrecht entsteht für die freien Aktionäre ein massiver Schaden. In einer hoch emotionalen Diskussion ist die Gesellschaft aus unserer Sicht alle Argumente gegen die anstehende Ungleichbehandlung schuldig geblieben. Wir kämpfen weiter und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die „kalte Enteignung“ der freien Aktionäre. Es hat sich eine hohe vierstellige Anzahl privater Investoren bei der DSW registriert, um eine Vertretungsvollmacht zu erteilen“, sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW.

 

Alle Mittel ausschöpfen

Unabhängig von der Entscheidung des Restrukturierungsgerichtes, wird die DSW für die freien Aktionäre alle im Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) festgeschriebenen Rechte nutzen. Des Weiteren wird eine Schadensersatzklage gegen die verantwortlichen Organe der Varta AG vorbereitet. „Es wird in einem späteren Stadium des Verfahrens auch um konkrete Schadensersatzansprüche der freien Aktionäre gehen, die daraus resultieren könnten, dass die Organe der Varta AG pflichtwidrig Maßnahmen unterlassen haben, die eine derartige Eskalation zu Lasten der freien Aktionäre hätten vermeiden können und sollen“, so Marc Tüngler

 

Wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, ist der Gang zum Bundesverfassungsgericht der letzte, mögliche Schritt, wie ihn die DSW in Sachen Leoni bereits gegangen ist. Zuvor gilt es jedoch, die Rechte aus dem StaRUG zu nutzen und durchzusetzen. „An das Stuttgarter Restrukturierungsgericht appellieren wir, die unangemessene, unnötige und unseres Erachtens rechtswidrige Enteignung der Aktionäre nicht zuzulassen, um das Unternehmen damit zu zwingen, einen neuen Plan, der die Bezugsrechte aller Aktionäre umfasst, einzureichen“, schließt Marc Tüngler.

 

 Kontakt:

DSW - Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V

Email: varta@dsw-info.de

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.

Ansprechpartner für die Presse: Erik Bethkenhagen, Pressesprecher