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Abstimmungsverhalten der DSW
Frage: Vor kurzem bin ich in die DSW eingetreten, unter anderem, damit Sie mich auf den Hauptversammlungen meiner Aktiengesellschaften gut vertreten. Als neues Mitglied der DSW interessiert mich nun besonders, wie Sie bei den Abstimmungen auf den Hauptversammlungen vorgehen. Wann würden Sie zum Beispiel bei dem Tagesordnungspunkt „Entlastung des Aufsichtsrates“ mit „nein“ stimmen?
Jost K. aus Hamburg
Antwort: Die Sprecher der DSW entlasten den Aufsichtsrat (AR) einer Aktiengesellschaft beispielsweise dann nicht, wenn er das Management unzureichend kontrolliert hat. Dies wäre etwa der Fall, wenn der Vorstand es versäumt hat, ein wirksames Controllingsystem oder ein funktionierendes Risikomanagementsystem aufzubauen und der Aufsichtsrat dies gesehen hat, ohne zu handeln.
Auch bei wesentlichen und bekannten Interessenskonflikten wie im Fall des Chefs der Dienstleistungsgesellschaft Verdi, Frank Bsirske, bei der Lufthansa stimmen wir mit „nein“. Bsirske hatte Ende 2002 der Lufthansa durch die Organisation eines Streiks einen Verlust in Millionenhöhe beschert.
Ein weiterer Grund für ein Nein zur Entlastung kann die Nichtbeachtung wichtiger Empfehlungen des Deutschen-Corporate-Governance-Kodex sein. Hierzu zählt unter anderem die Forderung, dass Aufsichtsratsmitglieder an über 50 Prozent der Sitzungen des Kontrollgremiums oder der jeweiligen Ausschüsse teilnehmen sollen. AR-Mitglieder, die diese Vorgabe ohne nachvollziehbare Begründung nicht erfüllen, müssen mit Gegenwind seitens der DSW-Sprecher rechnen.
Ebenfalls Anlass zu deutlicher Kritik ist die vorzeitige Verlängerung von Vorstandsverträgen mehr als ein Jahr vor Auslaufen des bestehenden Vertrages wie dies bei DaimlerCrysler-Chef Jürgen Schrempp geschehen ist.
Jella Benner-Heinacher