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Aktien statt Gehalt?
Frage: Die Corona-Krise scheint immer mehr Unternehmen in Deutschland in ihrer Existenz zu bedrohen. Dabei machen bei vielen Firmen speziell die Personalaufwendungen einen großen Kostenblock aus. Ich habe gehört, dass es in anderen Ländern die Möglichkeit gibt, Teile der Mitarbeitervergütung in Aktien umzuwandeln. Würde diese den Unternehmen in der Corona-Krise weiterhelfen? Und welche Voraussetzungen müsste es für die Möglichkeit einer solchen Mitarbeiterbeteiligung geben?
Marius H. aus Duisburg
Antwort: Diese Alternative wird gerade in Krisenzeiten immer wieder diskutiert und würde jetzt auch eine gute Alternative für die betroffenen Unternehmen darstellen, soweit sie die Rechtsform der Aktiengesellschaft haben. So könnten Mitarbeiter unter anderem Teile ihrer variablen Vergütung in eine Kapitaleinlage am Unternehmen umwandeln. Aktienrechtlich ließe sich das zum Beispiel über die Nutzung des genehmigten Kapitals durch die Aktiengesellschaft zügig umsetzen. Die Forderung würde dann als Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht und der Mitarbeiter erhielte im Gegenzug neue Aktien. Leider steht dem Weg aber bisher das deutsche Steuerrecht entgegen. Der Mitarbeiter müsste aktuell nämlich auf das nicht ausgezahlte Einkommen Einkommensteuer und Sozialabgaben zahlen. Eine einfache Lösung dieses Problems wäre eine nachgelagerte Besteuerung für diese Form der Entgeltumwandlung. Dann würde die Steuer erst beim Verkauf der Aktien anfallen. Hierfür müsste der deutsche Gesetzgeber allerdings im Rahmen der Corona-Krisen-Notstandsgesetzgebung schnell tätig werden.
Jella Benner-Heinacher