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Einige Vorstandsverträge lassen zu wünschen übrig
Frage: Aktuell wird ja intensiv über die Vergütung für den ausscheidenden Airbus-Chef Tom Enders diskutiert. Hat Herr Enders mit seinem Ausscheiden aus dem Vorstand der Gesellschaft wirklich knapp 37 Millionen Euro erhalten? Und wenn ja, wie kann so etwas in Zukunft vermieden werden?
Matthias B. aus Braunschweig
Antwort: Nach uns vorliegenden Informationen soll Tom Enders mit seinem Ausscheiden aus der Airbus-Gesellschaft tatsächlich 36,8 Millionen Euro als „goldenen Fallschirm“ erhalten. Allein 26,3 Millionen Euro entfallen auf Pensionszahlungen. Hier ist es aus Sicht der DSW überlegenswert, ob nicht jeder Vorstand selbst für seine Altersvorsorge verantwortlich sein sollte und dies nicht – wie bisher üblich – eine Verpflichtung der Gesellschaft ist. Hinzukommen noch Aktienoptionen, die mit 7,3 Millionen Euro bewertet werden. 3,2 Millionen Euro erhält er zudem als Entschädigung dafür, dass es ihm verboten ist, sofort zu einem Wettbewerber zu wechseln. Diese in Vorstandsverträgen regelmäßig üblichen Wettbewerbsklausel ist im vorliegenden Fall allerdings einer Überprüfung wert. Ist bei einem ausscheidenden Vorstandsvorsitzenden mit einem Alter von 60 Jahren wirklich zu befürchten, dass er direkt zum Konkurrenten Boeing wechselt? Mit zunehmenden Lebensalter erscheint diese Option immer unwahrscheinlicher. Von daher sollten sich Aufsichtsräte gut überlegen, ob sie in jedem Fall eine Entschädigung für Wettbewerbsverbote zahlen. Oder ob sie diese nicht an eine Altershöchstgrenze von 60 oder 62 Jahre koppeln sollten, um solche Fälle zu vermeiden.
Jella Benner-Heinacher