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Emittentenleitfaden der BAFin
Frage: Wenn sich eine Aktiengesellschaft für die Zahlung einer Dividende entscheidet, hat zunächst der Vorstand und dann der Aufsichtsrat zu beschließen. Nun gab die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Dezember 2004 einen Leitfaden heraus, nach dem schon der Beschluss des Vorstandes die Pflicht zur Ad-hoc-Mitteilung auslöst. Damit würde die Entscheidung des Aufsichtsrats zur Bedeutungslosigkeit degradiert. Jetzt liegt die Neufassung des Leitfadens vor, wie geht das BaFin nun mit dem Thema um?
Ludwig M. aus Pfaffenhofen
Antwort: Mit dem neuen Leitfaden ist die BaFin dem Aufsichtsrat ein Stück entgegengekommen. Sie hat dem Interessenkonflikt zwischen Kapitalmarkt, der die schnelle Veröffentlichung ad-hoc-pflichtiger Tatsachen fordert, und Anlegern, die einen gut funktionierenden Aufsichtsrat haben wollen, Rechnung getragen. Nachdem ursprünglich die Befreiung von der Veröffentlichungspflicht als Ausnahme angesehen wurde, geht die Endfassung von der regelmäßigen Befreiung aus. Allerdings sollte man die Bedeutung dieser Regelung bei der Dividende nicht überbewerten. Nicht jeder Beschluss über die Dividende ist ad-hoc-pflichtig. Dies trifft nur auf Änderungen oder Streichungen zu. Und das auch nur dann, wenn die Prognosen der Gesellschaft oder deren laufende Berichterstattung in eine andere Richtung zeigen.
Schließlich setzt die Befreiung von der Veröffentlichungspflicht voraus, dass die Vertraulichkeit der Insiderinformation während der Zeit der Befreiung sichergestellt ist. Damit rückt das Thema Vertraulichkeit im Aufsichtsrat verstärkt in den Mittelpunkt der Diskussion. Dies bedeutet für die Unternehmen, dass sie den zeitlichen Abstand zwischen Vorstands- und Aufsichtsratsbeschluss möglichst kurz halten sollten.
Jella Benner-Heinacher