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Entschädigungseinrichtung deutscher Banken: Sicher ist sicher
Frage: Die Insolvenzen der Bremer Landesbank oder des Bankhauses Wölbern haben gezeigt, dass hierzulande auch Banken Pleite gehen können. Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren, wie sicher in meinem Depot liegende Aktien, Fonds und ETFs sind, wenn das meiner Bank passieren würde.
Ben W. aus Bochum
Antwort: Seit 2010 gilt für die gesetzliche Einlagensicherung eine Entschädigungshöhe von 100.000 Euro pro Person. Diese bezieht sich allerdings nur auf Bankkonten mit Spareinlagen, Termin- oder Sichteinlagen. Für Wertpapierbestände gilt in der Regel, dass sie, soweit sie im Depot der Bank verwahrt werden, zum sogenannten Sondervermögen gehören und im Eigentum des Depotinhabers bleiben, also nicht in die Insolvenzmasse fallen würden. Folglich hat der Bankkunde selbst im Fall der Insolvenz seiner Bank das Recht, die Übertragung der Wertpapiere auf ein anderes Bankinstitut zu fordern.
Anders sähe es aus, wenn ein Broker Wertpapiere für den Kunden erworben hat und diese nicht bei dessen Bank, sondern beim Broker verwahrt werden. Dann könnte der Kunde zunächst die Herausgabe seiner Wertpapiere vom Broker einfordern. Sollte dieser, aus welchen Gründen auch immer, dazu nicht in der Lage sein, kann auf Basis des Anlegerentschädigungsgesetzes ein Anspruch zugunsten des Kunden entstehen. Allerdings ist der aktuell auf 20.000 Euro beschränkt. Es empfiehlt sich also darauf zu achten, dass die Depotbank des Brokers der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) angeschlossen ist. Bei einem Broker oder einer Depotbank mit Sitz im Ausland, sollte vorab gut geprüft werden, wie die Sicherungsmechanismen in dem jeweiligen Land aussehen.
Jella Benner-Heinacher