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Fonds & ETFs: Kein Vertrieb ohne Zielmarktbestimmung
Frage: Seit 2017 besitze ich Anteile des ETF Global X Superdividend (WKN A1JJ54). In 2018 wollte ich Anteile hinzukaufen. Meine Bank teilte mir jedoch mit, dass sie die Order nicht aufgeben dürfe, da die Gesellschaft nicht alle Unterlagen vorgelegt habe. Grundlage dafür sei die neue MIFID II. Kann ich als Kunde bei der Bank den Kauf erzwingen?
Justus F. aus Berlin
Antwort: Offenbar fehlt hier vom Anbieter des ETFs die sogenannte Zielmarktbestimmung. Ohne diese dürfen Banken Privatanlegern Finanzprodukte, wie etwa ETFs, nicht verkaufen. Grund hierfür sind die neuen MIFID II-Regeln: Danach muss jede Bank alle zumutbaren Schritte unternehmen, um zu gewährleisten, dass Finanzinstrumente nur an den vom Hersteller des Produktes bestimmten Zielmarkt vertrieben werden. Ist kein Zielmarkt bestimmt, kann folglich auch kein Vertrieb des Produktes durch die Banken erfolgen. Die DSW hat dieses Problem seit Jahresanfang, also zum Inkrafttreten von MIFID II, vermehrt gesehen, da einige ETF beziehungsweise Fondsanbieter nicht in der Lage oder nicht gewillt waren, die Zielmarktbestimmung vorzunehmen. Mittlerweile hat sich das Problem mit Blick auf die Anzahl der betreffenden Fondsanbieter zwar verringert, besteht aber immer noch in Einzelfällen – insbesondere bei Anbietern aus Nicht-EU Ländern. Für Sie bedeutet dies, dass Sie den betreffenden ETF so lange nicht erwerben können, wie der ETF-Anbieter die Zielmarktbestimmung nicht vornimmt. Ein Erwerb wäre bis dahin gegebenenfalls lediglich über ein Nicht-EU Depot möglich.
Jella Benner-Heinacher