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Für das Finanzamt stehen Oldtimer und Kryptowährungen auf einer Stufe
Frage: Das Thema Kryptowährung geistert ja schon eine ganze Zeit durch die deutsche Medienlandschaft. Dabei ist der Bitcoin sicher der bekannteste Vertreter, aber wohl nicht der mit dem größten Steigerungspotenzial. Nun habe ich vor rund sechs Monaten in die beiden Kryptowährungen Ethereum und Ripple investiert. Jetzt beobachte ich die enormen Kursschwankungen. Obwohl ich nach wie vor noch im Plus und auch für die Zukunft optimistisch eingestellt bin, überlege ich, ob ich nicht alles oder Teile davon verkaufe. Würden Sie mir empfehlen jetzt zu verkaufen? Und was muss ich dabei unter steuerlichen Aspekten beachten?
Andreas P. aus Wolfenbüttel
Antwort: Die Verkaufsentscheidung kann ich Ihnen nicht abnehmen. Sollten Sie aber verkaufen, ist es wichtig, die Steuerregeln zu kennen: Kryptowährungen sind rechtlich Rechnungseinheiten und zählen damit zu den immateriellen Wirtschaftsgütern wie beispielsweise Oldtimer oder Antiquitäten. Wenn Sie diese innerhalb eines Jahres kaufen und wiederverkaufen, handelt es sich um ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft. Gewinne müssen dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden – zumindest wenn der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte über 600 Euro liegt. Steuerfrei bleiben erzielte Gewinne, wenn erst nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist verkauft wird.
Jella Benner-Heinacher