Gibt es eine bestimmte zeitliche Reihenfolge bei der Abarbeitung von Wertpapieraufträgen?

Frage: Aus steuerlichen Gründen müssen wir dringend einige Unternehmensanteile aus unserem Aktienportfolio verkaufen. Wie kann ich sicherstellen, dass ein Wertpapierauftrag auch an einem bestimmten Tag ausgeführt wird? Oder anders gefragt: Gibt es eine bestimmte zeitliche Reihenfolge bei der Abarbeitung von Wertpapieraufträgen?
Renate W. aus Hannover

 

Antwort: Die Erledigung von Wertpapieraufträgen an der Börse ist natürlich genau geregelt. Allerdings gibt es hierzulande verschiedene Systeme. Neben den Präsenzbörsen stehen auch vollelektronische Handelssysteme für Kunden bereit. Für jeden dieser Märkte gelten bestimmte Kriterien, die sich in den jeweiligen Börsenordnungen finden. So gibt es bei der Frankfurter Wertpapierbörse sowohl die Präsenzbörse als auch das elektronische Handelssystem Xetra. Jeder Anleger muss bei der Ordererteilung exakt angeben, über welches Börsensegment er seinen Kauf oder Verkauf abwickeln will. Für den Präsenzhandel gelten § 60 bis 74 BörsO (Frankfurter Börsenordnung). Hier wird wiederum unterschieden, zwischen Wertpapieren im fortlaufenden Handel, für die gerechnete Kurse festgestellt werden, und Wertpapieren, die nicht im fortlaufenden Handel einbezogen sind; deren Preisfeststellung erfolgt börsentäglich zum Einheitspreis. Das elektronische Handelssystem wiederum ist in § 114 ff BörsO geregelt. Auch hier gibt es verschiedene Formen wie den fortlaufenden Handel und die Handelsauktion, die unterschiedliche Preisfeststellungsverfahren aufweisen. Im Grundsatz lässt sich sagen, dass bei allen Handelssystemen unlimitierte Aufträge vorrangig ausgeführt werden und Sie den Auftrag möglichst frühzeitig, also zur Eröffnung des Börsenhandels erteilen sollten, dann bestehen gute Chancen auf eine zügige Ausführung. Sollten Sie sich für weitere Details interessieren, so empfehle ich Ihnen einen Blick auf die Internet-Homepage der Deutschen Börse unter www.exchange.de.

Jella Benner-Heinacher