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Haftung des Vorstandes
Frage: Überall wird getrommelt, um Vorstände mit Klagen von Aktionären zu übersäen. Dennoch habe ich den Eindruck, dass die ganze Klagerei wenig nützt. Ist der Aktionär in Deutschland im Grunde nicht völlig rechtlos? Und wann setzt sich die DSW denn endlich dafür ein, dass sich dies ändert?
Harald W. aus Nürnberg
Antwort: Ihr Eindruck täuscht nicht. Im Hinblick auf direkte Schadenersatzansprüche deutscher Aktionäre gegen den Vorstand einer Aktiengesellschaft, der etwa auf einer Pressekonferenz falsch oder irreführend informiert hat, sind wir hier in Deutschland tatsächlich „Entwicklungsland“. In den Niederlanden musste zum Beispiel der Vorstand von Philips vor einigen Jahren wegen irreführender Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens Entschädigung zahlen. Mit Hilfe der DSW konnten damals auch deutsche Aktionäre hiervon profitieren. Fälle wie EM.TV oder Infomatec machen die Schwächen des deutschen Systems deutlich: Die laufenden Strafverfahren bringen dem Aktionär auf direktem Weg nichts. Und die zahlreichen zivilrechtlichen Verfahren scheitern am Nachweis der Kausalität. Der Ausgang dieser Verfahren ist immer noch nicht höchstrichterlich geklärt. Die DSW hat bereits vor vielen Jahren die Schlechterstellung des deutschen Aktionärs erkannt und seither nicht nur in der Öffentlichkeit massiv kritisiert. Darüber hinaus haben wir dieses Thema in die Regierungskommission unter Leitung von Professor Baums eingebracht. Mit dem Ergebnis, dass dieser Aspekt in den Zehn-Punkte-Katalog der Bundesregierung aufgenommen wurde. Wir erwarten spätestens für 2004 einen Gesetzentwurf, in dem die so genannte Organhaftung, also die Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat, auch enthalten sein wird.
Jella Benner-Heinacher