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Hauptversammlungen in Österreich
Frage: In dieser Saison habe ich erstmals versucht, meine Stimmrechte in Österreich auszuüben. Dabei hatte ich große Probleme, rechtzeitig an wichtige Informationen zu kommen. So habe ich zwar bereits drei Wochen vor der jeweiligen Hauptversammlung eine Kurzfassung der Tagesordnung erhalten, doch wichtige Daten, wie etwa die Namen der zur Wahl in den Aufsichtsrat stehenden Kandidaten, kamen erst eine Woche vor der Veranstaltung.
Hubertus K. aus Frankfurt
Antwort: Im Vergleich mit den hiesigen Vorschriften sind die österreichischen tatsächlich deutlich laxer. So werden in Deutschland vier Wochen vor der Hauptversammlung alle wichtigen Informationen für die Tagesordnung veröffentlicht. In Österreich dagegen wird zwar drei Wochen vorher die Versammlung selbst einberufen, publiziert wird aber nur eine Kurzfassung der Tagesordnung. Erst eine Woche vor dem Aktionärstreffen müssen die österreichischen Gesellschaften die komplette Fassung veröffentlichen. Dann ist es aber tatsächlich zu spät, um grenzüberschreitend noch das Stimmrecht auszuüben. Diese „schlechte“ Informationspraxis in Österreich haben inzwischen zahlreiche Fonds zum Anlass genommen, grundsätzlich gegen Tagesordnungspunkte zu stimmen, zu denen nicht rechtzeitig alle wichtigen Daten vorliegen. Aber es gibt Hoffnung auf Besserung: Die EU ist dabei, eine „Richtlinie zur grenzüberschreitenden Stimmrechtsausübung“ zu verabschieden. Hierin soll die europaweit rechtzeitige Veröffentlichung aller für den Aktionär wichtigen Informationen verbindlich vorgeschrieben werden. Diese Richtlinie gilt für alle EU-Mitgliedsländer, und ist nach ihrer Verabschiedung innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht umzusetzen.
Jella Benner-Heinacher