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Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bietet auch Chancen
Frage: Seit dem Börsengang der Gerry Weber AG in 1989 bin ich treuer Aktionär und habe schon viele Höhen und Tiefen erlebt. Nun hat das Unternehmen beim Amtsgericht in Bielefeld einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung gestellt. Könnten Sie mir bitte erklären, was das bedeutet?
Stefan H. aus Bielefeld
Antwort: Bei der Gerry Weber AG standen spätestens seit der Stundung des Schuldscheindarlehens über 195 Millionen Euro alle Zeichen auf Sturm. Nun musste das Unternehmen offenbar die Reißleine ziehen und Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung stellen. Anders als beim klassischen Insolvenzverfahren bleibt der Vorstand hierbei mit sämtlichen Rechten und Pflichten im Amt. Er wird allerdings von einem eingesetzten Sachwalter kontrolliert. Trotzdem könnte man dies durchaus auch als Chance für das Unternehmen betrachten. Schließlich kommt die Eigenverwaltung nur bei Vorliegen einer mittelfristigen Fortführungsmöglichkeit des Unternehmens sowie einer konkreten Sanierungsperspektive in Betracht. Zudem ist aktuell noch keine Insolvenz für die Tochtergesellschaften wie Hallhuber beantragt. Ihnen als Aktionär bringt das aber nur bedingt etwas. Während des Verfahrens sind die gesellschaftlichen Überwachungsorgane Aufsichtsrat und Hauptversammlung ausgeschaltet und damit ohne Einflussmöglichkeit. Die für Ende Februar 2019 geplante Aktionärsversammlung wird also ausfallen. Der tiefe Fall der Aktie in den Penny Stock Bereich macht ebenfalls wenig Hoffnung. Zudem ist völlig unklar, wie die Gerry Weber AG aussehen wird, sollte die Sanierung gelingen. Klar ist aber, dass im Falle einer Insolvenz die Macht innerhalb einer betroffenen Gesellschaft meist deutlich in Richtung der Gläubiger verschoben wird.
Jella Benner-Heinacher