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MiFID II: Mehr Transparenz und bessere Ausführung von Handelsaufträgen
Frage: An dieser Stelle berichten Sie oft über neue Gesetzesvorhaben, die sich direkt auf mich als Anleger auswirken. Jetzt habe ich gehört, dass ab Januar 2018 ein neues Gesetz, das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz, in Kraft treten wird. Mich würde nun interessieren, ob auch das Thema Fonds hiervon betroffen ist und welche Änderungen sich für mich als Investor hieraus ergeben?
Mario D. aus Hannover
Antwort: Schwerpunkt des von Ihnen angesprochenen Gesetzes, kurz 2. FiMaNoG genannt, ist die Umsetzung einer weiteren EU-Richtlinie für den Finanzmarkt: der „Markets in Financial Instruments Directive II“ (MiFiD 2). Ziel des neuen Gesetzes ist es in erster Linie, die Transparenz und die Ausführung (Best Execution) von Handelsaufträgen für Anleger wie Sie deutlich zu verbessern.
Bislang ist für Anleger zum Beispiel beim Fondskauf nicht erkennbar, welcher Teil der Handelsgebühren auf die Ausführung und/oder auf Zusatzleistungen wie Research entfallen. Ab 2018 müssen die Gebühren für Handelstransaktionen, Analysen und Studien getrennt ausgewiesen werden. Ziel ist es, mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Nach meiner Einschätzung könnte dies in der Folge dazu führen, dass die Nachfrage nach Research-Berichten zurückgehen wird und damit auch die Zahl der veröffentlichten Berichte. Vor allem kleinere Researchhäuser werden davon betroffen sein. Für die Anleger bedeutet dies aber auch, dass es sich lohnt, nicht nur auf die Rendite der Fonds in der Vergangenheit zu schauen, sondern hierbei auch alle offengelegten Kosten genau zu prüfen. Im Ergebnis ist es nicht ausgeschlossen, dass dies wiederum die Nachfrage nach passiven Anlageprodukten wie börsengehandelten Indexfonds (ETFs) verstärken wird, da diese ohne Research und aktives Fondsmanagement auskommen.
Jella Benner-Heinacher