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Mitarbeiterbeteiligungen: Es tut sich etwas
Frage: In puncto Mitarbeiterkapital ist Deutschland ja nicht gerade gut. Dabei wäre das ein sinnvolles Instrument, die Aktienkultur zu verbessern, vor allem in Hinblick auf Start-ups. Jetzt scheint aber Bewegung in die Sache zu kommen. Es soll erste Vorschläge für ein neues Gesetz geben. Haben Sie hierzu genauere Informationen?
Sandra B. aus Remscheid
Antwort: Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat den Entwurf eines „Fondsstandortgesetzes“ vorgelegt. Hierin sind auch Steuererleichterungen für Beteiligungskapital in Mitarbeiterhand vorgesehen. Aktuell gibt es in Deutschland nur wenige Unternehmen, die ihren Mitarbeitern so etwas anbieten. Das hat vor allem steuerliche Gründe: Während im Ausland – wie etwa in Frankreich – solche Programme mit steuerlichen Anreizen ausgestattet sind, sind die Regelungen bei uns eher abschreckend. Aber es tut sich etwas: Der steuerliche Freibetrag für Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern soll von 360 auf 720 Euro steigen. Zudem ist die Einführung einer nachgelagerten Besteuerung für Start-up-Unternehmen geplant. Des Weiteren soll der Steuerfreibetrag für diese Anlagen von aktuell 2.000 Euro deutlich erhöht werden. Diese steuerlichen Erleichterungen sind aus Sicht der DSW dringend erforderlich. Genügend Mittel für bessere Mitarbeiterbeteiligung sind im Corona-Konjunkturpaket mit 100 Millionen Euro vorgesehen.
Jella Benner-Heinacher