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Offenlegung der Vorstandsgehälter
Frage: Die Diskussion um die Vorstandsgehälter in Deutschland bringt mich immer wieder in Rage. Warum weigern sich die Manager so hartnäckig, den Eigentümern zu sagen, wie viel sie verdienen? Wie sollen die Aktionäre feststellen, ob die Manager entsprechend ihrer Leistung für das Unternehmen bezahlt werden?
Georg H. aus Stuttgart
Antwort: Kürzlich hat Justizministerin Brigitte Zypries den Entwurf eines Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetzes (VorstOG) vorgelegt. Danach sollen die Gesellschaften individualisierte Angaben zu Vorstandsbezügen und zu Abfindungszahlungen machen.
Leider weist der Entwurf noch einige Strickfehler auf: So wird nicht festgelegt, wie die Veröffentlichung zu erfolgen hat. Aus Sicht der DSW müssen die Angaben in standardisierter Form gemacht werden. Nur dann sind unterschiedliche Gesellschaften vergleichbar. Auch werden keine Informationen zu den Pensionen der einzelnen Vorstände verlangt. Dies muss dringend geändert werden. Schließlich soll verhindert werden, dass die Unternehmen das Gesetz unterlaufen, indem bei Gehaltsvereinbarungen auf nicht zu veröffentlichende Bestandteile wie eben Pensionen ausgewichen wird.
Hauptkritikpunkt ist die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit des so genannten „opting out“. Danach kann eine Gesellschaft auf der Hauptversammlung (HV) beschließen, dass von einer individuellen Offenlegung abgesehen wird. Hierfür sind drei Viertel des auf der HV vertretenen Kapitals erforderlich. Diese Möglichkeit wird wohl vor allem von Gesellschaften mit einem Großaktionär genutzt werden, um sich gegen die gebotene Transparenz zu wehren. Aus Sicht der DSW richtet sich diese Regelung gegen die Minderheitsaktionäre und führt letztlich zu einer unerwünschten „Zweiklassentransparenz“.
Jella Benner-Heinacher