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Profitiere ich als Anleger von einer erhöhten Transparenz bei Provisionen?
Frage: Vor kurzem haben Sie über die neueste Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Hinblick auf die Pflicht der Banken hingewiesen, ihre Kunden über Provisionen aufzuklären. Dies gilt seit dem 1. August 2014 – warum wird denn auf diesen Zeitpunkt abgestellt? Und einmal ganz grundsätzlich gefragt: Was habe ich denn als Bankkunde davon, dass mein Finanzdienstleister mich über diese Zuwendungen informiert? Bekomme ich denn jetzt einen Teil dieser Provision oder inwieweit kann ich davon profitieren? Und selbst wenn ich dann diese Information jetzt erhalte, werde ich denn dadurch besser beraten?
Anita F. aus Herne
Antwort: Zunächst stimmt es, dass der Bundesgerichtshof (BGH) sich bei seiner neuesten Entscheidung zur Offenlegung von sog. Innenprovisionen als Zeitpunkt auf den 1. August 2014 festgelegt hat. Dies hängt mit dem neuen Honoraranlageberatungsgesetz zusammen, dass ebenfalls ab diesem Zeitpunkt in Kraft tritt und erstmals die Anlageberatung ganz ohne Provisionen auf Honorarbasis regelt. Darüber hinaus spielt die Nichtaufklärung der Bank über Provisionen aber immer dann eine zentrale Rolle, wenn Sie diese wegen der Verletzung dieser Pflicht in Anspruch nehmen wollen. Von der Offenlegung selbst haben Sie einen Vorteil, da Sie erkennen können, inwieweit der Berater beziehungsweise seine Bank sich in einem Interessenkonflikt bei dem Verkauf bestimmter Produkte befindet. Von der Zuwendung selbst profitieren Sie dagegen höchstens indirekt. Denn inzwischen sind viele Institute dazu übergegangen, genauer darüber zu informieren, wofür sie dieses Geld verwenden. Beispielsweise kann das Kreditinstitut dies in die Fortbildung ihrer Berater investieren. Bleibt zu hoffen, dass diese Schulungen dann am Ende auch dazu führen, dass die Qualität der Beratung weiter ansteigt. Sie sollten jedenfalls vor einem Investment genau nachrechnen und prüfen, wie hoch ist die zu erwartende Rendite nach allen Kosten und Steuern und entsprechen die Risiken, die Sie dabei eingehen auch Ihrem Anlegertyp und Anlagehorizont.
Jella Benner-Heinacher