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Regulierung von Kryptowerten nimmt Gestalt an – allen voran in Deutschland
Frage: Das Thema Kryptowährung beschäftigt mich bereits seit geraumer Zeit. Nun soll es ja seitens der Bundesregierung einen Vorstoß in Sachen verschärfte Regulierung dieses Bereiches geben. Können Sie mir sagen, was da im Einzelnen geplant ist und wie realistisch eine Umsetzung ist?
Stefan H. aus Mönchengladbach
Antwort: Tatsächlich gibt es einen entsprechenden Referentenentwurf. Grundlage ist die bis spätestens 10. Januar 2020 umzusetzende Vierte EU-Geldwäscherichtlinie. Damit prescht der deutsche Gesetzgeber nicht nur auf europäischer Ebene vor, zudem geht der Entwurf auch über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Klargestellt wird, dass alle Kryptowerte zukünftig als Finanzinstrumente eingeordnet werden sollen. Diese weite Definition würde neben Token mit Tausch- und Zahlungsfunktion, die schon bisher als Rechnungseinheiten erfasst sind, auch Security Token und Investmenttoken betreffen. Zudem sollen Unternehmen, die für andere gewerbsmäßige Finanzdienstleistungen mit Kryptowerten erbringen, ab Januar 2020 der Aufsicht der BaFin unterliegen und als Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes eingestuft werden. Schließlich soll das Kryptoverwahrgeschäft künftig lizenzpflichtig werden. Die DSW begrüßt die umfassende Definition des Begriffs „Kryptowerte“ und die damit zusammenhängende weitgehende Regulierung. Allerdings kann ein deutscher Sonderweg nur ein erster Schritt sein. Wünschenswert wäre ein EU-einheitlicher Ansatz, der dann auch von europäischen Aufsichtsbehörden wie der europäischen Wertpapieraufsicht (ESMA) unterstützt beziehungsweise mitgetragen würde.
Jella Benner-Heinacher