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Unabhängigkeit der Investmentbanken
Frage: Seit einiger Zeit kaufen amerikanische oder britische Finanzinvestoren erfolgreiche deutsche Aktiengesellschaften auf. Bei der Übernahme von Celanese durch Blackstone ist mir aufgefallen, dass amerikanische Investmentbanken hierbei eine zweifelhafte Rolle spielen. Erst wird Celanese im Rahmen einer Kapitalmarktbewertung von Goldman Sachs beraten. Dann stellt sich heraus, dass die Investmentbank bereits früher Beraterverträge sowohl mit Celanese als auch mit Blackstone hatte. Zu allem Überfluss sitzen die Investmentbanker im Celanese-Aufsichtsrat, der entscheidet, ob das Übernahmeangebot angemessen ist oder nicht. Wie kann man dieser Vielfalt an Interessenkonflikten Herr werden?
Hermann S. aus Ennepetal
Antwort: Die Unabhängigkeit der Investmentbanken stand bisher in Deutschland nicht im Mittelpunkt der Diskussion. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und der Entwurf des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes sprechen zwar die Unabhängigkeit der Analysten an, die der Investmentbanker jedoch nicht. Dabei gibt es gerade hier aufgrund der vielfältigen Geschäftsaktivitäten eine ganze Reihe möglicher Interessenkonflikte. Gesetzlich sind die Investmentbanken nur verpflichtet, sich zu „bemühen“, solche Konflikte zu vermeiden. Und das wird auch gemacht: So hat Goldman Sachs im Rahmen ihrer Bewertung des Übernahmeangebots an die Celanese-Aktionäre auf Interessenkonflikte hingewiesen. Doch hier reicht Transparenz allein nicht aus. Unabhängiges Arbeiten wird nur dann sichergestellt sein, wenn die Banken, ähnlich wie Wirtschaftsprüfer, ihre Aktivitäten voneinander trennen und jeweils auf eigene Beine stellen. Bis das umgesetzt ist, bleibt der Gesetzgeber aufgerufen, im neuen Anlegerschutzverbesserungsgesetz klare Regeln zur Vermeidung solcher Interessenkonflikte zu finden.
Jella Benner-Heinacher