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Vorstandsvergütungssystem wird angepasst
Frage: Wie ich erfahren habe, soll demnächst die Vergütung von Vorständen börsennotierter Gesellschaften per Gesetz neu geregelt werden. Haben Sie bereits genauere Informationen darüber, wann dieses neue Gesetz in Kraft tritt? Und mit welchen Änderungen müssen die Aktiengesellschaften im Einzelnen rechnen?
Alex S. aus Sprockhövel
Antwort: Die Neuregelung der Vorstandsvergütung ist tatsächlich ein wichtiger Teil der Umsetzung einer EU-Richtlinie – und zwar der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Eigentlich musste die Bundesregierung diese Richtlinie bis zum 10. Juni 2019 in deutsches Recht umsetzen. Doch vorab war schon absehbar, dass das eher nicht klappen wird. Wesentlicher Streitpunkt ist das in der Richtlinie vorgesehene Wahlrecht bei der Abstimmung der Aktionäre über das Vorstandsvergütungssystem (Say on Pay), wonach entweder ein rechtlich verbindliches oder ein empfehlendes Votum abgegeben werden kann.
In das zweistufige deutsche System von Hauptversammlung und Aufsichtsrat passt das empfehlende Votum wohl besser, denn hierzulande obliegt es eigentlich dem Aufsichtsrat, das System der Vorstandsvergütung festzulegen. Neu wird zudem die Pflicht sein, erläutern zu müssen, ob und wie die Vergütungs- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer in die Festsetzung des Vorstandsvergütungssystems eingeflossen sind. Sollte die Hauptversammlung mehrheitlich das System nicht billigen, ist es in der Folge zu überprüfen. Diese neuen Vorschriften zum Say on Pay sollen erstmals auf Hauptversammlungen zur Anwendung kommen, die nach dem 3 September 2020 einberufen werden.
Jella Benner-Heinacher