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Warum fallen bei Aktienkauf in Deutschland ausländische Steuer an?
Frage: Meine französischen Aktien machen mir mal wieder Sorgen. An Ärger mit der Quellensteuer bin ich ja schon gewöhnt, doch jetzt musste ich auf meiner letzten Wertpapierkaufabrechnung für LVMH-Aktien feststellen, dass eine weitere französische Steuer anfällt, obwohl ich die Aktien in Deutschland gekauft habe. Können Sie mir erklären, was das für eine neue Steuer ist? Und inwieweit ist es berechtigt, dass ich sogar bei einem Kauf in Deutschland eine französische Steuer zahlen muss?
Christine W., Saarbrücken.
Antwort: Bei der französischen Steuer, die Sie ansprechen, handelt es sich um die seit dem 1. August 2012 eingeführte Finanztransaktionsteuer, die Frankreich bereits vor anderen Mitgliedstaaten eingeführt hat.
Insgesamt elf EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, wollen ebenfalls eine solche Steuer einführen. Hierbei gilt das Ausgabeprinzip, das heißt, es kommt nur darauf an, in welchem Land die Aktie emittiert wurde.
Aus Sicht der DSW, die sich immer gegen diese Finanztransaktionssteuer gewendet hat, bringt diese Steuer nur Nachteile für die Investoren. Statt die Verursacherhttp://dsw-info.zellwerk.net/ der Bankenkrise mit einer solchen Abgabe zu belasten, geht eine solche Steuer am Ende zu Lasten der Privatanleger, wie das Beispiel Frankreich zeigt.
Außerdem schadet eine solche Steuer auch dem jeweiligen Handelsplatz. So hat die Euronext Paris seit der Einführung der Steuer einen Rückgang in ihrem Handels-volumen von fast 20 % zu verzeichnen. Geringere Handelsvolumina führen dann aber oft auch zu geringerer Liquidität. Dies geht dann wiederum zu Lasten der Investoren.
All dies sollten genügend Gründe sein, die gegen eine baldige Einführung der Finanztransaktionssteuer in Deutschland sprechen.
Jella Benner-Heinacher