Was bedeutet für mich das aktuelle BGH-Urteil zu geschlossenen Medienfonds?


Frage:  Ich habe in der Zeitung gelesen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) den Weg für Schadensersatzklagen gegen Banken freigemacht hat, die Anlegern geschlossene Fonds verkauft haben. Im konkreten Fall ging es um einen Medienfonds. Ich selbst habe vor einigen Jahren Anteile an einem geschlossenen Private-Equity Fonds auf Empfehlung meiner Bank erworben und bisher wenig Freude damit gehabt. Gilt das Urteil des BGH nur für Medienfonds oder kann ich nun auch meine Bank auf Schadensersatz oder Rückzahlung meiner Einlagen verklagen?
Erich Schmidt, Wiesbaden

 

Antwort: Entscheidungen des Bundesgerichtshofes sind immer auch Grundsatzentscheidungen. Das bedeutet, dass sie in diesem Fall nicht nur für geschlossene Medienfonds gelten, sondern für den gesamten Bereich der geschlossenen Fondsprodukte. Darunter fallen ebenso Private-Equity Fonds, Schiffsbeteiligungen, Flugzeugfonds oder geschlossene Immobilienfonds. Für alle diese Produkte hat der BGH den Weg zu Schadensersatzklagen gegenüber den Banken, die solche Produkte verkauft haben, grundsätzlich freigemacht. Und zwar immer dann, wenn der Bankberater den Kunden nicht über die Provisionen und Rückvergütungen informiert hat, die das Institut für den Verkauf solcher Produkte vom Fondsanbieter bekommt, die so genannten „Kickbacks“. Damit erweitert der BGH seine für andere Anlageprodukte geltende Rechtssprechung nun auch auf den Bereich der geschlossenen Fonds.

Anleger haben damit theoretisch ein Instrument an der Hand, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings hat ein solches Grundsatzurteil immer auch den Nachteil, daß es im Grundsatz verhaftet bleibt. Der BGH hat nur grundsätzlich über die Aufklärungspflicht entschieden, nicht aber über den Schadensersatz selbst. Dieser muß in jedem Fall einzeln vor Gericht durchgeboxt werden. Jeder Anleger muß also auch selbst das Verschulden der Bank belegen. Offen ist zudem, ab welchem Zeitpunkt dieses Kickback-Urteil greift, inwieweit also Altfälle noch darunter fallen. 

 Jella Benner-Heinacher