Was ist der Unterschied zwischen Crowdfunding und Crowdinvesting?

Frage: Als eifriger Internetnutzer sehe ich immer mehr Fälle, in denen Gelder der Anleger über das Internet eingesammelt werden. Dabei gibt es projektbezogen verschiedene Arten Geld ein zu sammeln. Einmal ist es eine Art Spende, ein anderes Mal wird dem Kleinanleger sogar ein Beteiligungsrecht an einem möglichen Erfolg eingeräumt. Ich würde nun gerne von Ihnen wissen, ob das Modell, das unter dem Namen „Crowdfunding“ bekannt ist, eigentlich rechtlich geregelt ist und wer solche Geschäfte überwacht?

Erik Sch. aus Saarbrücken

 

 

 

 

Antwort: Rein formal wird unterschieden zwischen dem Crowdfunding und dem Crowdinvesting. Bei ersterem handelt es sich um eine Geldleistung für ein konkretes Projekt, ohne dass der Geldgeber hierfür eine Gegenleistung erhält. Es ist also tatsächlich eher eine Spende. Daneben gibt es das Crowdlending und das Crowdinvesting. Beim Crowdlending handelt es sich um Darlehen, das heißt, dem Geldgeber wird versprochen, dass ihm der Betrag mit oder ohne Zinsen zurückgezahlt wird.

 

Beim Crowdinvesting investiert der Anleger dagegen in bestimmte Projekte und erhält hierfür eine Beteiligung an künftigen Gewinnen oder sogar Anteile an dieser Gesellschaft. Bekanntestes Beispiel in Deutschland ist die Finanzierung des Stromberg-Films über diese Form. Für die Filmproduktion wurde eine Million Euro eingesammelt; die Geldgeber im Gegenzug am Gewinn beteiligt. Diese Art der Schwarmfinanzierung wird zunehmend populärer- allerdings ist nicht jedes Projekt dann auch erfolgreich. Der Anleger sollte daher auf die Risiken seines Investments achten. Den Chancen auf hohe Gewinne stehen regelmäßig auch hohe Risiken entgegen. Zumal: Aktuell besteht in Deutschland noch kein einheitliches Regelwerk. Schauen Sie sich die Plausibilität der Projekte genau an und gehen Sie nur über seriöse Plattformen, die auch selber die Projekte vor der Freigabe prüfen. Dabei sollten Sie sich auch über die Provisionen und die Transaktionskosten, die an den Plattformbetreiber gehen, genau erkundigen. Die DSW sieht jedenfalls Handlungsbedarf für verbindliche Regeln zum Crowdfunding und zwar sowohl national als auch auf europäischer Ebene. 

Jella Benner-Heinacher